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Kosten Anwalt

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Wasigun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Tulpe , danke für die schnelle Aw. Könnte es vielleicht auch sein , weil in unserem alten standort zzt. das gleiche problem herrscht und der gleiche Anwalt dort tätig ist Er die kosten deswegen nicht übernehmen muss ?? Den beschluss haben wir ordnungsgemäss gefasst , haben um 14.00 uhr eine versammlung mit unserem logleiter , wo er uns erklären will warum wir dafür aufkommen sollen , kannst du uns da nochmals weiterhelfen ?? danke

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Community-Antworten (7)

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Erwin

26.04.2010 um 14:14 Uhr

Also, ganz klar, die Kosten hat der AG zu tragen. Erklärt dem AG oder Logistikleiter, dass ihr auch betreffend dieser Aussagen nochmals den Anwalt kontaktieren werdet auch dann gleich einmal rechtlich prüfen lassen werdet, ob der AG hier ggf. strafbewährt den BR behindert, also ob vielleicht hier § 119 betroffen ist. Zeigt dem AG_ler/Logistikleiter einmal die möglichen Folgen bei Verstoß gegen § 119.

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Tulpe

26.04.2010 um 14:24 Uhr

Betr.VG § 50,37 Techn. Überwachung Betr.VG § 40,23 40 Kosten und Sachaufwand des BR. 40, 23 Der AG muß die Kosten übernehmen, wenn die Führung des Rechtsstreits......... Jeder Gute Anwalt sagt Euch ob er Tätigwerden muß oder ob es eine andere Lösung gibt. Wichtig für Euch Betr. VG § 80, 137 Sachverständige sind Personen die ihm fehlende fachliche oder rechtliche Kenntnisse vermittelt....... Betr.VG § 87 Mitbstimmungsrechte super wichtig Betr.VG § 87 Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen...... Hoffe das Hilft. Gruß

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hundkatzemaus

26.04.2010 um 14:29 Uhr

Da ihe als BR einen Beschluss gefaßt habt , ein BR aber kein Vermögen hat , könnt ihr euch entspannt zurücklehnen , da man einem nackten BR nicht in die Tasche greifen kann

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Erwin

26.04.2010 um 14:33 Uhr

hundkatzemaus

in diesem Falle wohl schon.

Doch man kann auch "nackten BR" in die Taschen greifen und zwar in die privaten. Denn wenn ein BR Kosten ohne Rechtsgrundlage profiziert kann er in die Tasche gegriffen bekommen.

http://ananwalt.com/haftung-des-betriebsrates-_48.html

Haftung des Betriebsrates Wegen der Vermögenslosigkeit des Gremiums gelten Besonderheiten bei der Haftung

und Haftung des Betriebsrates http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/6163.pdf.

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Hannelore

26.04.2010 um 14:42 Uhr

Hallo,

ihr solltet sofort einen Beschluss fassen und Koll. für dieses Seminar anmelden: Die Haftung des Betriebsrats www.waf-seminar.de/Prospekte/T0015073.pdf

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Wasigun

26.04.2010 um 14:47 Uhr

Hallo . Danke für die vielen hilfestellungen . Das mit dem provozieren habe ich auch gehört , vielleicht wird Er uns das nachher ja erzählen . Wir haben aber von dieser sache , NOCH, kein Grundwissen und haben uns deswegen beistand geholt , also ich Informiere Euch denn wie es heutenachmittag ausgegangen ist . mfg wasigun

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hundkatzemaus

26.04.2010 um 14:51 Uhr

erwin Bullshit!

http://www.arbeitsrechtsforum-hannover.de/KN_WerSchueztVorBetriebsrat.htm

Merkwürdigerweise steht der großen Machtfülle des Betriebsrates keine persönliche Verantwortung gegenüber. Geschäftsführer einer GmbH aber auch Vorstandsmitglieder eines Vereins, auch eines Idealvereins (also Segler-, Hunde- oder Kaninchenzüchtervereins), haften gegenüber der juristischen Person grundsätzlich für die Verletzung der Sorgfaltspflicht[15]. Entsprechende Vorschriften fehlen im Betriebsverfassungsrecht und zwar sowohl was Ansprüche des Arbeitgebers, als auch der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer betrifft. Zwar werden in der Literatur Haftungsansprüche diskutiert. Eine Haftung des Betriebsrats scheidet aber mangels Vermögensfähigkeit aus[16]. Eine Haftung der Betriebsratsmitglieder soll nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Betracht kommen und auch dann nur, wenn sie dafür verantwortlich sind, daß der Betriebsrat einen rechtswidrigen Beschluß gefaßt hat[17].

Seminare zu diesem Thema sind reine Geldmacherei. Wenn ich Chef wäre und würde von meinem BR über diesen Seminarbesuch informiert , würde ich die Erforderlichkeit anzweifeln!

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