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Kosten des BR's

P
Pappnase
Jan 2018 bearbeitet

Im Wirtschaftbericht der Betriebsversammlung hat unser AG die Fortbildungskosten des BR's mit aufgeführt. Ich weiß, dass das nicht zulässig ist, kann aber im BetrVG nichts finden; Was kann ich unternehmen, wenn der AG trotz Aufforderung sowas nicht unterläßt?

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Community-Antworten (4)

B
buchhalter

22.07.2010 um 17:03 Uhr

die Fortbildungskosten lediglich nur zu nennen oder aufzuführen ist nicht so kritisch wie du meinst.................

R
ridgeback

22.07.2010 um 17:03 Uhr

Pappnase, ...beim Ansatz des AG auf Fortbildungskosten des BR; hätte ich ihm das Wort entzogen.

Das BetrVG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, die es dem Arbeitgeber erlaubt oder untersagt, die durch die Amtsausübung des BR entstandenen Kosten bekannt zu geben. Die Bekanntgabe kann jedoch eine unzulässige Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG beinhalten.

D
DonJohnson

22.07.2010 um 17:20 Uhr

Wenn der AG die Kosten des BR im Finanzbericht des Betriebes nennt, ist das noch nciht verwerflich. Er darf allerdings keine Wertung vornehmen und muß auch alle anderen Kosten (der GL usw) dann offenlegen. Macht er das so, ist es keine Behinderung der BR Arbeit und auch kein Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit...

P
Petrus

22.07.2010 um 17:35 Uhr

Wenn er die Fortbildungskosten der Personalabteilung und der Geschäftsleitung ebenso detailliert dargestellt hat, könnte der buchhalter recht haben... Ansonsten gibt es zwei BAG-Urteile zum Thema: BAG, 12.11.97 - 7 ABR 14/97 BAG, 19.07.95 - 7 ABR 60/94

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