Hallo !
UnsereFirma ist stark geschrumpft (worden) und so sind von ehemals 60 AN nur noch 9 übrig und damit ist auch der BR von 5 BRM + 3 EBRM auf 3 BRM geschrumpft. Neuwahlen werden jetzt angesetzt (Leider 4 Wochen verspätet...)
Fragen :
1. Ist ein Beschluss, der mit den verbliebenen 3 BRM gemacht wird überhaupt wirksam ?
2. Wenn (aufgrund fehlender Grundlagenschulung) der Fehler nicht erkannt wird und ein Seminarbesuch zur BetrVG I-III beschlosen wird und durchgeführt (mit Zustimmung des AG), wer muss im Streitfall die Kosten tragen ?

DANKE !!!