Erstellt am 01.08.2013 um 09:21 Uhr von Tanzbär
1. Die restlichen BRmitglieder bleiben bis zum Ende der Neuwahlen im Amt, also Beschluss =ok.
> (mit Zustimmung des AG), wer muss im Streitfall die Kosten tragen ?
2. Was für ein Streitfall?
Erstellt am 01.08.2013 um 09:33 Uhr von GPPeet
Hallo Tanzbär,
falls der AG meint, der Beschluss sei ja nicht in Ordnung gewesen und daher müsste er auch die Kosten für die Seminare nicht tragen.
Wenn der Beschluss wirksam war, ist der Punkt 2 kein Problem !
Danke für die Antwort !
Erstellt am 01.08.2013 um 10:58 Uhr von pillepalleTR
Die Frage, die sich mir stellt ist, ob unmittelbar vor der notwendig gewordenen Neuwahl ein Schulungsbesuch zum Thema BetrVG 1 (oder gar 2 bzw. 3) (noch) erforderlich ist.
Auch bei regulären Neuwahlen, wie sie bspw. im Frühjahr alle 4 Jahre stattfinden, ist nicht damit zu rechnen, dass ein Schulungsbesuch zu diesem Thema 2 Wochen vor dem Wahltermin vom AG toleriert und klaglos hingenommen wird.
Mein Tipp:
1. leitet Neuwahlen durch Berufung des Wahlvorstandes ein
2. der eingesetzte WV läßt sich für seine Arbeit in einem Seminar schulen
Ich empfehle euch eine Inhouse-Schulung, da man dabei konkreter auf eigene Fragen/Probleme und die jeweilige Situation im Betrieb eingehen kann. Im Rahmen dieser Schulungen - so meine Erfahrung- werden grundlegende(!) Dinge (z.B. Fristenregelung, Umgang mit Gesetzestexten etc.), die man auch bei einer Schulung "Einführung ins BetrVG 1" vermittelt bekommt, rübergebracht.
Erstellt am 01.08.2013 um 11:15 Uhr von Tanzbär
Wobei mir immer noch nicht der "Streitfall" klar ist, wenn der AG sogar zugestimmt hatte, obwohl er das gar nicht musste. Über die Sinnhaftigkeit der Schulungen kurz vor dem Ende brauchen wir wirklich nicht streiten, ich täte das auch nicht einsehen. Da habt Ihr zwar einen ordentlichen Beschluss, den man aber nochmal überdenken sollte.
Wie pille schreibt, macht eure Wahlen und der Neue soll dann schnellstens zur Schulung.
Erstellt am 01.08.2013 um 11:19 Uhr von GPPeet
Hallo pillepalleTR,
wir wussten nicht, dass wir Neuwahlen machen müssen (habe ich ja jetzt erst auf den Schulungen erfahren - wir sind alles Nachrücker ohne jegliche Schulung gewesen. Nur ich bin auf Schulung gefahren (letzte und vorletzte Woche)). Seminare sind beschlossen worden und gebucht, um mal Grundlagenwissen zu schaffen. JETZT wäre evtl. BetrVG III nicht so wichtig wie ein WAHL-Seminar, aber es ist jetzt so und wird auch durchgezogen um dort evtl. auch andere (Wahl-)probleme mit dem Dozenten besprechen zu können. Wegen Urlaub etc. können wir den Wahlvorstand frühestens am 09.09. beschliessen. Da es keine andere Möglichkeit gibt vorher, ist das auch "unverzüglich" - und dann sehen wir weiter. Die Wahl wird dann so schnell wie möglich gemahct - ist bei 9 AN nicht so der Aufwand :-)
Danke für deine Vorschläge !
Erstellt am 01.08.2013 um 11:22 Uhr von GPPeet
Ach ja.. aufgrund der letzten Wahlen und der jetzigen AN-Zusammensetzung ist durchaus davon auszugehen, das keine anderen Bewerber für das BR-Amt zur Verfügung stehen. Insofern ist die Schulung auch jetzt gut gewesen. Der AG reagiert halt manchmal ein wenig komisch-wankelmütig, daher die Frage !
Erstellt am 01.08.2013 um 11:30 Uhr von pillepalleTR
Dann ist/wird ja alles gut, oder?
Erstellt am 01.08.2013 um 11:35 Uhr von GPPeet
Ja hoffentlich ist/ wird alles gut ! Mir war einfach wichtig zu erfahren, ob der Beschluss wirksam ist bzw. ob wir überhaupt noch Beschlussfähig sind - und wenn nicht, was mit den angefallenen Kosten ist. Ist aber anscheinend alles gut und damit machen wir uns auf für Neuwahlen... wenigstens müssen wir dann im März-Mai nicht nochmal :-)
Vielen Dank an euch alle für die Hilfe !