Erstellt am 17.04.2008 um 12:42 Uhr von bernd1
Hallo,
im § 40 ist alles zu den Kosten des BR gesagt.
Natürlich gebt Ihr keine Kostenvorplanung ab und bugetieren laßt Ihr Eure Arbeit schon gar nicht.
Vielleicht aber, tauscht Ihr ja mal die Kosten aus. Das heißt, Ihr gebt Eure geplanten Kosten der Betriebsleitung und bekommt dafür die Kostenaufschlüsselung der Geschäftsführung. Dann erklärt Ihr Euch bereit, zu versuchen, nicht mehr auszugeben als die GF.
Viel Spaß
bernd
Erstellt am 17.04.2008 um 13:32 Uhr von RolfH
Hallo,
Ihr dürft schon, aber Ihr müsst nicht. Und wie bernd1 schreibt ist das in den meisten Fällen kritisch zu sehen. Und budgetieren schon gar nicht.
Wir haben eine Kostenstellenplanung für eine eigene Kostenstelle, die der BRV plant. Alle Rechnungen bezüglich der BR Arbeit zeichnet er auch ab und gibt sie zur Zahlung frei.
Aber: bei uns ist das schon sehr lange so und wir planen auch große Beträge für eventuelle Schulungen, Sondersitzungen, Reisekosten etc. mit ein. Sollte dies mal nicht ausreichen - ist totale Ausnahme, machen wir eben einen § 40 Beschluss - aber wie gesagt, bei uns ist das schon lange so und funktioniert auch.
Wenn das heutzutage ein neues Ansinnen der GF ist, würde ich da auch kritisch gegenüber stehen.
Erstellt am 18.04.2008 um 11:59 Uhr von betriebsratten
Finger weg von sowas.
Wenn der AG auf das ausgereizte Budget verweist kann das schon eine Behinderung der Betriebsratsarbeit sein....
Erstellt am 18.04.2008 um 16:07 Uhr von packer
boah, macht eurem AG doch die freude... wir wissen doch, daß wir uns nicht dran halten müßen... aber aus betriebswirtschaftlicher sicht macht es doch allemal sinn, wenn der AG wenigstens die groben kosten in seine jahresplanung einbeziehen kann. der BR weiß in aller regel ganz genau, welche schulungen/literatur etc. ihm noch zustehen und welchen puffer er eventuell noch einplanen kann... seid doch mal nett zu AG... eine hand wäscht die andere, so würde ich das verkaufen. ich muß nicht, aber ich mach's weil ich die notwendigkeit für die firma sehe...