Hallo liebe Kollegen,

wir haben bei uns ein Problem mit dem wir in einer Sackgasse gelandet sind.
Wir sind im öffentlichen Dienst tätig und werden noch heute nach dem BAT Stand 2004 entlohnt. Die Bestrebungen in einen aktuellen Tarif zu wechseln scheiterten zum einen an ständig wechselnde Arbeitgeber (wir sind ein Verein) und zum anderen auch an der Gewerkschaft (es waren nicht genug Mitglieder vorhanden).

Nun haben wir endlich einen doch recht konstanten Vorstand und Geschäftsführer und beide sind gewillt den Tarif zu ändern/anzupassen.

Nun zu unserer Sackgasse.
1. Die Gewerkschaft will nur tätig werden wenn mind. 50% der Angestellten Mitglieder sind um mit dem AG zu verhandeln eine Überleitung zu erreichen.

2. Der Arbeitgeber tritt dem Arbeitgeberverband bei womit der aktuelle Tarif automatisch in Kraft tritt. Da gibt es allerdings den Nachteil das diverse BV's entfallen werden, dies hat der AG schon angekündigt.

3. Es wird eine BV geschaffen die die Anlehnung an einen Tarif regelt und die bestehenden BV's beinhaltet.

Uns ist schon bewusst das der §77 den Punkt 3 eigentlich ausgliedert, dies wäre aber die beste Lösung für uns.
Unsere Fragen wären nun folgende:

1. gibt es trotzdem eine Möglichkeit einer zulässigen BV ?
2. gibt es eine zulässige Alternative zu einer BV um dieses Problem zu beheben (ein spezieler Vertrag oder ähnliches) ?
3. welche Konsequenzen hätte der Abschluss einer unzulässigen BV für die Mitarbeiter, Betriebsräte und Arbeitgeber ? (eigentlich sagt man ja "wo kein Kläger....", aber für den Fall das es doch einen Kläger gibt und wer könnte dies sein ? )

Vielleicht könnt ihr uns ja ein bissel auf die Sprünge helfen.

Mit kollegialen Grüßen
Markus