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Betriebsvereinbarungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen???

B
betriebsraetin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie wird bei Euch mit den Betriebsvereinbarungen zum Thema "Körperschutzmittel" umgegangen? Wie sieht es mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus, falls z.B. keine Sicherheitsschuhe getragen werden? Für eine Info bin ich dankbar. Gruß.

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Community-Antworten (4)

T
Tulpe

15.04.2009 um 10:36 Uhr

Hallo betriebsraetin, erstens Körperschutzmittel?? Du meinst Sicherheitsmaßnahmen?? Habt ihr einen Sicherheitsbeauftragten?? Wen ja ihn darauf hinweisen das es Probleme gibt. Nein dann schnellstens dafür Sorgen das es einen gibt. Zweitens: Nett den oder die Mitarbeiter darauf hinweisen. Bei mehrmaligem Verstoß mit der GL sprechen. Auch deutlich darauf hinweisen das bei einem Unfall kein Schmerzensgeld gezahlt wird und er oder Sie selbst die Kosten für die Behandlung tragen muß. Hinweis auf Unfallverhütung Unterzeichnen lassen, auch der hinweis Unterschreiben lassen. Gruß Tulpe

B
betriebsraetin

15.04.2009 um 11:18 Uhr

Hallo Tulpe, danke für deine Antwort. Ja, ist richtig: Körperschutzmitte. Den Sicherheitsbeauftragten gibt es. Ich wollte einfach nur wissen, wie es bei Euch mit evt. Abmahnungen oder anderem gehandhabt wird. Es soll eine neue BV abgeschlossen werden, da etliche MA sich auch nicht belehren lassen, z.B. die Schuhe anzuziehen. Gruß.

T
Tulpe

15.04.2009 um 14:58 Uhr

es gibt für Bestimmte Bereiche Gesetzliche Regelungen. Küche Hygieneverordnung- Sicherheitsbestimmung Gärtner, Pflege usw. Ein BR kann nur hinweißen. Abt. Leiter müßen diese Richtlinen einhalten und dafür Sorgen das diese Umgesetzt werden. Abmahnungen kann nur von der GL Erfolgen. Der BR kann aber mit nachdruck darauf hinweisen und gegebenenfalls weitere Stellen einschalten

Gruß Tulpe

R
rolfo2

15.04.2009 um 17:09 Uhr

Mit Zustimmung des BR könnte ja auch eine Betriebsbußenordnung erlassen werden, sowas hilft manchmal Wunder. Wenns an die Knete geht werden Vorschriften beachtet. Der BR sollte hier auch Aufklärung betreiben, passiert ein Unfall und die Verletzung wäre bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nicht entstanden ist der AG von der Lohnfortzahlung befreit.

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