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Betriebsvereinbarung Urlaub

B
Bartlinger
Sep 2018 bearbeitet

Hallo,

vielleicht kann uns jemand weiterhelfen !

Wir sind jetzt mit den Verhandlungen BV Urlaub fast am Ende angelangt. Ein § ist noch offen, es handelt sich um Urlaubsplanung. Der AG fordert, dass die Belegschaft min. 28 Tage verplanen muss. Die Mehrheit der Belegschaft möchte aber nur 25 Tage verplanen. In den Verhandlungen ist der AG auf 27 Tage und wir auf 26 Tag aufeinander zugegangen. Keine Partei will noch ein weiteren Tag entgegen kommen, also Stillstand. Der nächste schritt wäre die Einigungsstelle.

Jetzt unsere Fragen: Wie sieht es in anderen Betrieben aus, wie viele Tage müssen verplant werden ? Welche Argumente hat der BR, wenn es vor der Einigungsstelle geht ?

Für Eure Hilfe, wären wir Euch sehr Dankbar.

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Community-Antworten (7)

C
celestro

06.09.2018 um 18:38 Uhr

"Wie sieht es in anderen Betrieben aus, wie viele Tage müssen verplant werden ?"

Also ich muß überhaupt keinen Tag vorher verplanen. ^^

Aber ich weiß, daß das wohl eher eine Ausnahme ist. ;-)

P.S. bei 30 Tagen Urlaub, würde ich mich auf maximal 20 Tage (verplanen) einlassen.

S
stehipp

06.09.2018 um 19:01 Uhr

Hängt auch wohl immer vom Betrieb ab.

Wir müssen auch nichts vorher planen. In unserer BV steht, dass Urlaub im Team eigenständig geplant werden kann. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der ordentliche Geschäftsbetrieb gewährleistet ist. Nur bei Unstimmigkeiten wird der Vorgesetzte eingeschaltet. Klappt bei uns wunderbar.

Wenn ich mich festlegen müsste, wäre ich max. 2/3 des Jahresurlaubs.

B
BRHamburg

07.09.2018 um 00:32 Uhr

Was passiert wenn ich die Tage nicht verplan? Und ganz ehrlich wegen einem Tag in die Einigungsstelle, da braucht ihr gute Argumente. Den das Gesetz geht im ersten Schritt nicht von einer Teilung des Urlaubs aus.

M
Moreno

07.09.2018 um 00:41 Uhr

Mehr als 20Tage würde ich nie zustimmen!

E
Erbsenzähler

07.09.2018 um 08:47 Uhr

Bei uns wird nur eine Woche Betriebsurlaub in den Produktionsbereichen festgelegt. Rest kann jeder nehmen wie er möchte und der Abteilungsleiter seine Urlaubsgenehmigung gibt. Der Abteilungsleiter hat einen Tag auf den Urlaubswunsch (von mehreren Tagen) zu reagieren, ob es klappt oder nicht. Jede andere langfristige Planung ist grundsätzlich Mist! (Außer Betriebsurlaub wg. den Reparaturen...

K
kratzbürste

07.09.2018 um 10:11 Uhr

Sehe ich auch so - max.20 Tage.

U
U__w__e__

07.09.2018 um 11:52 Uhr

Vorgeplant sollten nur die Urlaubstage die zusammenhängend mindesten eine Arbeitswoche ausmachen also 5 bei 5-Tage-Woche oder 6 bei 6-Tage-Woche; dabei muss mindestens einmal ein zusammenhängender Urlaub von 12 Werktagen vergl. § 7 (2) BurlG genommen werden. wenn AG hohe Zahl an Vorplanung möchte – dann macht ihr doch dies abhängig von mindestens drei Wochen Urlaubsanspruch während der Hauptferienzeit

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