Erstellt am 06.09.2018 um 16:38 Uhr von celestro
"Wie sieht es in anderen Betrieben aus, wie viele Tage müssen verplant werden ?"
Also ich muß überhaupt keinen Tag vorher verplanen. ^^
Aber ich weiß, daß das wohl eher eine Ausnahme ist. ;-)
P.S. bei 30 Tagen Urlaub, würde ich mich auf maximal 20 Tage (verplanen) einlassen.
Erstellt am 06.09.2018 um 17:01 Uhr von stehipp
Hängt auch wohl immer vom Betrieb ab.
Wir müssen auch nichts vorher planen. In unserer BV steht, dass Urlaub im Team eigenständig geplant werden kann. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der ordentliche Geschäftsbetrieb gewährleistet ist. Nur bei Unstimmigkeiten wird der Vorgesetzte eingeschaltet.
Klappt bei uns wunderbar.
Wenn ich mich festlegen müsste, wäre ich max. 2/3 des Jahresurlaubs.
Erstellt am 06.09.2018 um 22:32 Uhr von BRHamburg
Was passiert wenn ich die Tage nicht verplan? Und ganz ehrlich wegen einem Tag in die Einigungsstelle, da braucht ihr gute Argumente. Den das Gesetz geht im ersten Schritt nicht von einer Teilung des Urlaubs aus.
Erstellt am 06.09.2018 um 22:41 Uhr von Moreno
Mehr als 20Tage würde ich nie zustimmen!
Erstellt am 07.09.2018 um 06:47 Uhr von Erbsenzähler
Bei uns wird nur eine Woche Betriebsurlaub in den Produktionsbereichen festgelegt. Rest kann jeder nehmen wie er möchte und der Abteilungsleiter seine Urlaubsgenehmigung gibt. Der Abteilungsleiter hat einen Tag auf den Urlaubswunsch (von mehreren Tagen) zu reagieren, ob es klappt oder nicht. Jede andere langfristige Planung ist grundsätzlich Mist! (Außer Betriebsurlaub wg. den Reparaturen...
Erstellt am 07.09.2018 um 08:11 Uhr von kratzbürste
Sehe ich auch so - max.20 Tage.
Erstellt am 07.09.2018 um 09:52 Uhr von U__w__e__
Vorgeplant sollten nur die Urlaubstage die zusammenhängend mindesten eine Arbeitswoche ausmachen also 5 bei 5-Tage-Woche oder 6 bei 6-Tage-Woche; dabei muss mindestens einmal ein zusammenhängender Urlaub von 12 Werktagen vergl. § 7 (2) BurlG genommen werden. wenn AG hohe Zahl an Vorplanung möchte – dann macht ihr doch dies abhängig von mindestens drei Wochen Urlaubsanspruch während der Hauptferienzeit