Kann eine Betriebsvereinbarung einen Tarifvertrag aushebeln?
Unser AG gehört dem Wirtschaftsverband Großhandel, Außenhandel Und Dienstleistung an. Hier gilt die 38,5 Std für die AN. Nun haben wir eine Betriebsvereinbarung die folgenden Satz aufweist: Die Sollarbeitszeitbeträgt 38,5 Std, soweit n i c h t einzelvertraglich geregelt. Wie ich jetzt als BR-Mitglied erfahren habe, geht unser AG her und schließt bei Neueinstellungen und evtl. Gehaltserhöhungen Veträge zw. 40 und 42 Stunden ab. Nun die Frage: Ist dies aufgrund der BV rechtmäßig oder hat der Tarifvertrag Vorrang?
Community-Antworten (2)
28.08.2006 um 16:18 Uhr
wenn die neuen mitarbeiter nicht tarifgebunden sind so können sie mit dem arbeitgeber arbeitszeiten individualrechtlich vereinbaren, die über dem MTV liegen. nicht die BV hebelt so den TV aus, sondern der arbeitsvertrag ist eben ungünstiger als der TV
28.08.2006 um 16:30 Uhr
Hallo grunsätzlich steht der TV über der BV, hier kommt es m.E. auch darauf an, ob der TV eine Öffnunbgsklausel enthält, die es dem BR ermöglicht andere Regelungen zu treffen
gruß zecke
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