Erstellt am 28.08.2006 um 14:18 Uhr von paula
wenn die neuen mitarbeiter nicht tarifgebunden sind so können sie mit dem arbeitgeber arbeitszeiten individualrechtlich vereinbaren, die über dem MTV liegen. nicht die BV hebelt so den TV aus, sondern der arbeitsvertrag ist eben ungünstiger als der TV
Erstellt am 28.08.2006 um 14:30 Uhr von zecke
Hallo
grunsätzlich steht der TV über der BV, hier kommt es m.E. auch darauf an, ob der TV eine Öffnunbgsklausel enthält, die es dem BR ermöglicht andere Regelungen zu treffen
gruß
zecke