Unser AG gehört dem Wirtschaftsverband Großhandel, Außenhandel Und Dienstleistung an. Hier gilt die 38,5 Std für die AN. Nun haben wir eine Betriebsvereinbarung die folgenden Satz aufweist: Die Sollarbeitszeitbeträgt 38,5 Std, soweit n i c h t einzelvertraglich geregelt. Wie ich jetzt als BR-Mitglied erfahren habe, geht unser AG her und schließt bei Neueinstellungen und evtl. Gehaltserhöhungen Veträge zw. 40 und 42 Stunden ab. Nun die Frage: Ist dies aufgrund der BV rechtmäßig oder hat der Tarifvertrag Vorrang?