Hallo,
ich bin ein neues BR-Mitglied in einer Fa. mit 300 MA. Wir haben ein Arbeitszeitkonto. Wir sind tarifgebunden und haben einen TV, der in einem Punkt folgendes sagt:
"Die Gewährung der Freizeit entbindet nicht von der Zahlung der Zuschläge gemäß §6". In diesem §6 steht, dass Mehrarbeit mit 25% Zuschlag zu vergüten ist.
Außerdem öffnet der TV diese Regelung nicht, so dass eine anderweitige Absprache zwischen AG und BR getroffen werden könnte.
Trotzdem hat der vorherige BR eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die sagt :"..Im übrigen werden Zuschläge für Mehrarbeit nur fällig, wenn kein Ausgleich durch Freizeit erfolgt."
Ist diese Klausel in der BV eigentlich gültig oder ist diese unwirksam, weil der TV dies regelt und keine Öffnung zulässt?