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Tarifvertrag über Betriebsvereinbarung?

B
Bosek
Sep 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin ein neues BR-Mitglied in einer Fa. mit 300 MA. Wir haben ein Arbeitszeitkonto. Wir sind tarifgebunden und haben einen TV, der in einem Punkt folgendes sagt: "Die Gewährung der Freizeit entbindet nicht von der Zahlung der Zuschläge gemäß §6". In diesem §6 steht, dass Mehrarbeit mit 25% Zuschlag zu vergüten ist. Außerdem öffnet der TV diese Regelung nicht, so dass eine anderweitige Absprache zwischen AG und BR getroffen werden könnte. Trotzdem hat der vorherige BR eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die sagt :"..Im übrigen werden Zuschläge für Mehrarbeit nur fällig, wenn kein Ausgleich durch Freizeit erfolgt." Ist diese Klausel in der BV eigentlich gültig oder ist diese unwirksam, weil der TV dies regelt und keine Öffnung zulässt?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

04.09.2018 um 14:34 Uhr

Wenn der Tarif eindeutig ist, kann der BR nicht einfach Einschränkungen vereinbaren.

Informiert die Gewerkschaft.

C
Challenger

04.09.2018 um 14:49 Uhr

Zitat Bosek : Wir haben ein Arbeitszeitkonto.

Wie genau ist denn das Arbeitszeitkonto durch TV und/oder BV geregelt ?

B
Bosek

04.09.2018 um 15:28 Uhr

Das Arbeitszeitkonto wird durch die gleiche BV geregelt.

P
paula

04.09.2018 um 15:35 Uhr

Wenn eine BV eine Regelung des TV widerspricht und der TV keine Öffnungsklausel hat, dann ist es eindeutig. Die BV entfaltet insoweit keine Wirkung. § 77 Abs. 3 BetrVG geht ja sogar noch weiter...

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