Tarifvertrag über Betriebsvereinbarung?
Hallo, ich bin ein neues BR-Mitglied in einer Fa. mit 300 MA. Wir haben ein Arbeitszeitkonto. Wir sind tarifgebunden und haben einen TV, der in einem Punkt folgendes sagt: "Die Gewährung der Freizeit entbindet nicht von der Zahlung der Zuschläge gemäß §6". In diesem §6 steht, dass Mehrarbeit mit 25% Zuschlag zu vergüten ist. Außerdem öffnet der TV diese Regelung nicht, so dass eine anderweitige Absprache zwischen AG und BR getroffen werden könnte. Trotzdem hat der vorherige BR eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die sagt :"..Im übrigen werden Zuschläge für Mehrarbeit nur fällig, wenn kein Ausgleich durch Freizeit erfolgt." Ist diese Klausel in der BV eigentlich gültig oder ist diese unwirksam, weil der TV dies regelt und keine Öffnung zulässt?
Community-Antworten (4)
04.09.2018 um 14:34 Uhr
Wenn der Tarif eindeutig ist, kann der BR nicht einfach Einschränkungen vereinbaren.
Informiert die Gewerkschaft.
04.09.2018 um 14:49 Uhr
Zitat Bosek : Wir haben ein Arbeitszeitkonto.
Wie genau ist denn das Arbeitszeitkonto durch TV und/oder BV geregelt ?
04.09.2018 um 15:28 Uhr
Das Arbeitszeitkonto wird durch die gleiche BV geregelt.
04.09.2018 um 15:35 Uhr
Wenn eine BV eine Regelung des TV widerspricht und der TV keine Öffnungsklausel hat, dann ist es eindeutig. Die BV entfaltet insoweit keine Wirkung. § 77 Abs. 3 BetrVG geht ja sogar noch weiter...
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