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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elternzeit beim befristeten Arbeitsvertrag

B
blackman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Bei uns im Betrieb haben bereits einige Mitarbeiter problemlos Elternzeit beantragt und problemlos absolviert .Nun haben wir folgendes Problem : Ein Mitarbeiter im Vertrieb möchte gerne in Elternzeit gehen . Der Mitarbeiter hat einen befristeten Arbeitsvertrag der im Juni 2013 ausläuft .Die Elternzeit möchte er ab August 2012 für ein Jahr nutzen . Ein Vertreter der Geschäftsleitung hat ihn direkt darauf hingewiesen das unter diesen Umständen es sehr zweifelhaft wäre den Arbeitsvertrag unbefristet zu verlängern . Die Argumentation lautet unter anderem : Bei einer Unabkömmlichkeit des belegten Arbeitsplatzes dürfte der Arbeitgeber dem Wunsch grundsätzlich widersprechen !! Nun hätte ich gerne gewusst ob es wirklich Arbeitsgerichtsurteile in diese Richtung gibt und vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen wie wir hier taktisch vorgehen können . MfG blackman

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Community-Antworten (3)

F
folglich

29.05.2012 um 20:23 Uhr

Weil ein AN sein Recht suf Elternzeit wahrnimmt, duerfen ihm keine Nachteile entstehen. Doch der AG kann auch alle seine Rechte in Anspruch nehmen. Auch koennte es dann ggf mit einer Entfristung oder sondtiget weiteren Beschaeftigung Probleme geben.

F
folglich

29.05.2012 um 20:37 Uhr

Elternzeit verlaengert nicht einen befridteten ArbV. Bedeutet er laeuft wie vereinbart aus, endet also gem. ArbV.

Damit der AG nicht in Gefahr geraet wrgen des Anspruches der Elternzeit keine weitere Beschaeftigung zu vereinbaren, besetzt er einfach den Arbeitsplatz 2-3 Monate vor Ablauf der Elternzeit neu dauerhaft.

F
folglich

29.05.2012 um 20:39 Uhr

Da der befristete ArbV vor Ende der Elternzeit auslaeuft, kann hier ja gar kein volles Jahr Elternzeit in Anspruch genommen werden. Denn Elternzeit nur waehrend eines lfd ArbV

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