Hallo zusammen,
Bei uns im Betrieb haben bereits einige Mitarbeiter problemlos Elternzeit beantragt und problemlos absolviert .Nun haben wir folgendes Problem : Ein Mitarbeiter im Vertrieb möchte gerne in Elternzeit gehen . Der Mitarbeiter hat einen befristeten Arbeitsvertrag der im Juni 2013 ausläuft .Die Elternzeit möchte er ab August 2012 für ein Jahr nutzen . Ein Vertreter der Geschäftsleitung hat ihn direkt darauf hingewiesen das unter diesen Umständen es sehr zweifelhaft wäre den Arbeitsvertrag unbefristet zu verlängern . Die Argumentation lautet unter anderem : Bei einer Unabkömmlichkeit des belegten Arbeitsplatzes dürfte der Arbeitgeber dem Wunsch grundsätzlich widersprechen !!
Nun hätte ich gerne gewusst ob es wirklich Arbeitsgerichtsurteile in diese Richtung gibt und vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen wie wir hier taktisch vorgehen können .
MfG
blackman