Erstellt am 08.06.2009 um 13:25 Uhr von Pfälzer
chrissie
wenn der befristete AV abläuft, wird er nicht einseitig durch den AG beendet, deshalb auch kein Küschutz
Erstellt am 08.06.2009 um 14:18 Uhr von tiktak
@ chrissie
"wenn der befristete AV abläuft, wird er nicht einseitig durch den AG beendet, deshalb auch kein Küschutz"
Pfälzer will sagen wenn der AV abläuft das ist keine Kündigung also KüSchutz greift nicht.
tik-tak