Befristete Arbeitsverträge
Eine Kollegin hat einen Arbeitsvertrag mit einer Befristung bis zum 31.01.2019. Sie ist weiterhin beschäftigt und da sie keinen neuen befristeten Arbeitsvertrag bekam, geht sie von einer unbefristeten Beschäftigung aus. Die Geschäftsführung hat dem Betriebsrat die Situation so geschildert, dass es vergessen wurde, einen neuen befristeten Vertrag vorzulegen, es hätte aber eine mündliche Vereinbarung mit der Mitarbeiterin gegeben, dass das Arbeitsverhältnis für ein weiteres Jahr befristet verlängert wird. Hierfür gebe es zwei Zeugen. Diese Absprache habe also Gültigkeit. Die Kollegin argumentiert, sie habe in den letzten Wochen mehrmals die Leitung aufgefordert, einen neuen Vertrag vorzulegen. Dies sei nicht geschehen und daher habe der alte Vertrag, jetzt ohne Befristung, Gültigkeit. Ist dies eindeutig rechlich zu bewerten?
Community-Antworten (3)
08.02.2019 um 13:49 Uhr
Eine Befristung bedarf der Schriftform.
08.02.2019 um 14:37 Uhr
Das TzBfG gibt hier hinreichend Auskunft. Die Mitarbeiterin hat Recht. Der Arbeitgeber verlautbarte sogar dem BR gegenüber, dass eine Weiterbeschäftigung erfolgt ist. Somit ist der alte Vertrag fristlos. Sie muss keinen neuen Vertrag eingehen.
08.02.2019 um 15:00 Uhr
Vielen Dank. Ich habe es jetzt im § 14 (4) TzBfG auch gefunden.
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