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Arbeitszeugnis - Zwischenzeugnis

S
Saarländer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, aus gegebenen Anlass eine kleine Frage, laut unserem Manteltarifvertrag Großhandel SAAR steht einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis zu, unser Arbeitgeber ist jedoch der Auffassung dass es seit einiger Zeit nicht mehr so ist sondern er ein Arbeitszeugnis nur noch ausstellen muß wenn jemand den Betrieb verlässt. Was denkt Ihr?

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Community-Antworten (2)

M
monalisa

23.05.2012 um 11:58 Uhr

@Saarländer, Wikipedia denkt so -

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenzeugnis

G
gironimo

23.05.2012 um 20:28 Uhr

Es kommt eben darauf an, was genau im Tarif steht. Und wenn der Tarif bei Euch gilt, kann der AG nicht sagen, er wendet ihn nicht an.

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