Hallo zusammen, aus gegebenen Anlass eine kleine Frage, laut unserem Manteltarifvertrag Großhandel SAAR steht einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis zu, unser Arbeitgeber ist jedoch der Auffassung dass es seit einiger Zeit nicht mehr so ist sondern er ein Arbeitszeugnis nur noch ausstellen muß wenn jemand den Betrieb verlässt. Was denkt Ihr?