Hallöchen!

eine Arbeitskollegin hat vor 5-6 Wochen ein Zwischenzeugnis beantragt weil ihr mitgeteilt wurde, dass ihr befristeter Vertrag nicht verlängert wird. Jetzt hat sie mittlerweile schon eine Absage bei einem potenziellen neuen AG bekommen, weil dieses Zwischenzeugnis fehlte. Das einzige was sie ihr vorläufig ausgestellt haben, war ein Zeugnis indem stand, dass sie bei uns beschäftigt war, aber das sagte nichts über ihre Leistungen aus.

Der Witz an der Sache ist, ihr letzter Tag ist morgen und sie hat noch nicht mal das richtige Zwischenzeugnis erhalten. Wir wollen gar nicht vom Austritts - Zeugnis sprechen...

Hat man als AN einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis in einem bestimmten Zeitraum - also dass ich eine Frist setzen kann bis wann ich dieses zu erhalten habe, bzw können wir als BR eine Frist hier setzen???

Für Euere Antworten bedanke ich mich schon Mal im Voraus!!!! ;o)

Liebe Grüsse,
Vicky