Erstellt am 07.01.2010 um 09:04 Uhr von Lupus
Hallo cottonrg
Das Gesetz was du meinst § 630 BGB und evtl. aus Tarifverträgen.
§ 630
Pflicht zur ZeugniserteilungBei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Eine Regelfrist für die Erstellung des Zeignisses gibt es nicht.