Arbeitszeugnis - Recht des AN auf ein Zwischenzeugnis?
Hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich jederzeit das Recht, ein Zwischenzeugnis einzufordern - muß er dabei, dem Arbeitgeber eine konkrete Begründung für dieses Anliegen benennen?
Community-Antworten (5)
09.11.2006 um 13:37 Uhr
@Müsch, hab da einen Link, der dir darüber Auskunft gibt.
http://www.meisterernst.de/arbeitsrecht/meisterernst-zwischenzeugnis.html
Vielleicht konnte ich dir damit helfen :-))
09.11.2006 um 18:12 Uhr
- ja
- nein
09.11.2006 um 18:30 Uhr
harald,
wohl eher
- nein
- ja
09.11.2006 um 20:19 Uhr
@Catweazle, harald Kommt auf den TV an...
09.11.2006 um 20:49 Uhr
Kölner,
ach ja, die gibts ja auch noch.
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