Erstellt am 10.05.2012 um 13:40 Uhr von Kölner
@Betriebsratten
Mitunter schon. Vorratsbeschluss...
Erstellt am 10.05.2012 um 15:11 Uhr von Streikbrecher
Der neue BR kann jederzeit einen neuen Beschluss fassen. Bedeutet der alte ggf abgewaehlte BR kann nicht noch schnell dem neuen BR "ein Ei ins Nest legen" um diesen dann ggf in Probleme zu bringen.
Erstellt am 14.05.2012 um 09:54 Uhr von Betriebsratten
@Kölner
An was ist das denn gebunden?
Erstellt am 14.05.2012 um 14:16 Uhr von Kölner
@Betriebsratten
Wenn es z.B. einen Vertrag mit dem Anwalt gibt.
pacta sunt servanda
Ansonsten müsste man den erst kündigen...
Erstellt am 14.05.2012 um 23:24 Uhr von DrUmnadrochit
"z.B. dass der AG im Falle betriebsbedingter Kündigungen sofortige Verhandlungen mit dem BR über einen Sozialplan aufnehmen soll"
Ein Beschluss der den Arbeitgeber verpflichtet? Der ist auch schon beim alten BR unwirksam!
"der BR als externen Sachverständigen den Anwalt xy benennt"
Dann geht es ja wohl um einen offenen laufenden Vorgang. Der läuft natürlich weiter. Der neue BR ist natürlich nicht gehindert mit dem Arbeitgeber eine neue Vereinbarung zu treffen.
Beschlüsse per se sind erst einmal überhaupt nicht bindend für das Gremium. Sie können jederzeit neu gefasst werden. Hat der Beschluss aber Außenwirkung bekommen, dann sind dadurch natürlich Zusagen gemacht, Verträge geschlossen und ähnliches, diese sind einzuhalten.