Hallo Forum,
gilt der Beschluss eines Betriebsrates, z.B. dass der AG im Falle betriebsbedingter Kündigungen sofortige Verhandlungen mit dem BR über einen Sozialplan aufnehmen soll, der BR als externen Sachverständigen den Anwalt xy benennt etc. über das Ende einer Amtsperiode hinaus auch für das dann neu gewählte Gremium? Der AG wurde natürlich entsprechend angeschrieben etc.

Gruss von den Betriebsratten