Beschluß Mitteilung an AG
Hallo, ist es zwingend notwendig, dass gefasste Beschlüsse des Gremiums durch den BRV dem Arbeitgeber mitgeteilt werden oder kann das auch ggf ein anderes Betriebsratsmitglied machen. Ist hierfür eine beschlossene Aufgabenübertragung notwendig?
Community-Antworten (3)
27.06.2014 um 10:28 Uhr
Es ist im Gesetz nun mal klar geregelt. Der BRV oder bei Verhinderung der Stellv. BRV haben diese Aufgabe.
Soll es jemand anderes machen, kann dies der BR so beschließen.
Einfach so - ist problematisch.
27.06.2014 um 17:55 Uhr
Der BRV, sein Stellvertreter oder, im Verhinderungsfall, durch Beschluss benanntes BRM vertritt den BR nach außen. Ist m. E. Im BetrVG eindeutig geregelt.
28.06.2014 um 02:13 Uhr
Da Inhalte von Beschlüssen einem AG ja in der Regel schriftlich mitgeteilt werden und diese dann ja auch von einem Berechtigten unterschrieben sind, dürfte es gleichgültig sein, wer hier den Postboten spielt.
Erfolgt sie nur mündlich, ist es im Ernstfall auch egal, hier dürfte es dann meistens sowieso an der Beweiskraft mangeln.
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