Hallo
Ich bin seit ca. 10 Jahren Dauernachtwache, 50 %, (ohne Nachtwachenvertrag).
Ich habe keinen Rahmendienstplan, die einzige Regelmäßigkeit besteht darin dass ich jedes 2. Wochenende arbeite.
Seit 1.März haben wir ein EDV gestütztes Dienstplanprogramm.
Seit dem werden bei mir die Feiertage nicht mehr von der Sollarbeitszeit abgezogen. Das bedeutet daß ich in Monaten mit Feiertagen mehr Tage (Stunden) arbeiten muss wie alle meine anderen Kolleginnen.
Bei nachfragen warum, wurde mir ein Gerichtsurteil vor die Nase gehalten von 2008 wo bei einer Dauernachtwache genau das gleich Problem bestand. Das Urteil ging zugunsten des Arbeitgebers, dass es rechtens sei die Feiertage nicht von der Sollarbeitszeit abzuziehen, sondern nur die Feiertage als Feiertagsfrei zu geben die gearbeitet wurden.
Diese Dauernachtwache war Vollzeit, hatte einen festen Rahmendienstplan und durfte nur an den geplanten Nächten Urlaub eintragen.
Ich bin der Meinung daß bei mir das so nicht gelten kann, denn theoretisch kann mich meine Stationsleitung konsequent um die Feiertage herumplanen, so daß ich ständig Mehrabeiten müsste als der Rest meiner Kolleginnen, auch kann ich meinen Urlaub planen wie alle anderen auch.Als neueste Info soll diese Rechnung jetzt auch noch rückwirkend ab 1. Januar gelten. Wir haben zwar einen BR, der kennt die Problematik hat bis jetzt aber noch nichts getan. Sollte ich, falls mein Arbeitgeber diese Rechnung wieder rückgängig macht, meine bis jetzt zusätzlich gearbeiteten Stunden schon mal schriftlich geltend machen damit die mir nicht verfallen ?
alraune