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Feiertage

S
Shelly
Jan 2018 bearbeitet

Wie muss der Arbeitgeber einen Feiertag anrechnen ? Als ganzen Arbeitstag oder anteilmäßig auf eine 6 Tage Woche ?

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Community-Antworten (9)

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Oblatixx

19.02.2014 um 16:33 Uhr

Wie anrechnen? Ich verstehe die Frage nicht.

S
Shelly

19.02.2014 um 16:42 Uhr

Ja ob ein Feiertag mit 7.5 Std als vollzeit Kraft gerechnet werden muss ? Bei uns wird er im System nur mit 6.15 gerechnet so das man die Rest zeit abgezogen bekommt

O
Oblatixx

19.02.2014 um 17:14 Uhr

Das hieße ja, dass du am Feiertag Minusstunden drauf kriegst? Verstehe ich nicht, Feiertag ist Feiertag ... Tag. Aber da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.

G
Günniboy

19.02.2014 um 17:16 Uhr

Sorry, aber ich versteh die Frage immer noch nicht

S
Shelly

19.02.2014 um 17:18 Uhr

Genau so ist es, alle Mitarbeiter haben dadurch minus

K
Kulum

19.02.2014 um 18:16 Uhr

§2 EntgFG

angerechnet wird die Zeit, die aufgrund des Feiertages ausgefallen ist.

S
Shelly

19.02.2014 um 18:52 Uhr

Danke für die Info

K
Kulum

19.02.2014 um 19:09 Uhr

Im Unternehmen wird von Montag bis Samstag gearbeitet, jeder Mitarbeiter arbeitet aber nur an insgesamt fünf der sechs Tage? Dann wurden die Tage im System evtl so hinterlegt, damit dem System klar ist, dass nur 37,5h verbucht werden, wenn man die ganze Woche Urlaub oder Abgeltung haben möchte?

Das kann dann aber nicht zulasten der AN gehen.

S
Shelly

21.02.2014 um 22:02 Uhr

Danke , werde auf jedenfall nachhaken wie das genau in unserem System gerechnet wird

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