Erstellt am 19.02.2014 um 15:33 Uhr von Oblatixx
Wie anrechnen? Ich verstehe die Frage nicht.
Erstellt am 19.02.2014 um 15:42 Uhr von Shelly
Ja ob ein Feiertag mit 7.5 Std als vollzeit Kraft gerechnet werden muss ? Bei uns wird er im System nur mit 6.15 gerechnet so das man die Rest zeit abgezogen bekommt
Erstellt am 19.02.2014 um 16:14 Uhr von Oblatixx
Das hieße ja, dass du am Feiertag Minusstunden drauf kriegst?
Verstehe ich nicht, Feiertag ist Feiertag ... Tag.
Aber da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Erstellt am 19.02.2014 um 16:16 Uhr von Günniboy
Sorry, aber ich versteh die Frage immer noch nicht
Erstellt am 19.02.2014 um 16:18 Uhr von Shelly
Genau so ist es, alle Mitarbeiter haben dadurch minus
Erstellt am 19.02.2014 um 17:16 Uhr von Kulum
§2 EntgFG
angerechnet wird die Zeit, die aufgrund des Feiertages ausgefallen ist.
Erstellt am 19.02.2014 um 17:52 Uhr von Shelly
Erstellt am 19.02.2014 um 18:09 Uhr von Kulum
Im Unternehmen wird von Montag bis Samstag gearbeitet, jeder Mitarbeiter arbeitet aber nur an insgesamt fünf der sechs Tage?
Dann wurden die Tage im System evtl so hinterlegt, damit dem System klar ist, dass nur 37,5h verbucht werden, wenn man die ganze Woche Urlaub oder Abgeltung haben möchte?
Das kann dann aber nicht zulasten der AN gehen.
Erstellt am 21.02.2014 um 21:02 Uhr von Shelly
Danke , werde auf jedenfall nachhaken wie das genau in unserem System gerechnet wird