Feiertage
in unserem Haustarif ist geregelt: die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt sich bei einem Wochenfeiertag bezogen auf die 5-tage-Woche um 1/5 . Geht dann quasi gegen null auf. Diese Reduzierung der Arbeitszeit von 1/5 wird bei uns auch auf Teilzeitkräfte in der festen 4-Tage Woche (Mo. bis Do) angerechnet. Dadurch haben diese dann Minusstunden, z.B. jetzt im Juni durch die drei Tage schon mehr als sonst. Angeblich würden für Feiertage, die auf Freitag fallen Überstunden gutgeschrieben. Diese Freitage sind aber grundsätzlich bei den 4-Tage-Kräften frei. Müsste dann nicht die Arbeitszeit um 1/4 gekürzt werden? Ist das alles so rechtens? Oder als Benachteiligung von Teilzeitkräften zu sehen? Zumal ja im Verhältnis der einzelnen Feiertage, die wenigsten auf Freitag fallen. Kann mir jemand unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen weiterhelfen. Unsere Verwaltung ist diesbezgl. recht starr ...
Community-Antworten (1)
09.06.2011 um 17:07 Uhr
Also ich verstehe dieses so, dass an Feiertage nicht gearbeitet werden muss, daher wird für jeden Feiertag 1/5 die zu erbringende WAZ entsprechend reduziert, was aber keine Minderung des Lohns zur Folge hat. Entspricht quasi der normalen Lohfortzahlung für Feiertage.
Dieses wäre aber nach meiner Auffassung auch so ohne diese Aussagen im TV. Denn die auf Feieretage entfallende Arbeitszeit gilt als erbracht.
Bei Teilzeitkräften wird es/ ist es analog anzuwenden. Also, fällt ein Feiertag auf einen Arbeitatag der Teilzeitkraft ist die zu erbringende WAZ entsprechend zu reduzieren. Sosnt wie oben.
Der ideeale Ansprechpartner für solche TV-Fragen ist aber die Gewerkschaft. Denn sie weiss was sie wie abgeschlossen hat. Auskunft bekommen aber berechtigt nur Mitglieder.
Verwandte Themen
Feiertagsregelung
ÄlterHallo liebe Mitstreiter, bei uns kam die Frage auf, für wen, welche Feiertage gelten. Die nicht bundeseinheitlichen Feiertage sind bei uns nach Arbeitsort geregelt (Hamburg die dort üblichen Feiert
Feiertage werden nicht mehr von der Sollarbeitszeit abgezogen -> Dauernachtwache
ÄlterHallo Ich bin seit ca. 10 Jahren Dauernachtwache, 50 %, (ohne Nachtwachenvertrag). Ich habe keinen Rahmendienstplan, die einzige Regelmäßigkeit besteht darin dass ich jedes 2. Wochenende arbeite. S
Feiertage nur 80% ist das wirklich so?
ÄlterHallo, ich habe eine frage zum Thema Feiertage : ist es richtig das mir als Mitarbeiter nur 80% der jährlichen Feiertage zustehen? Unser BR sagt das würde so im Gesetz stehen? Bei uns ist das so, wen
Katholische Feiertage in Bremen/Niedersachsen - Feiertage aufgrund der Konfession nutzen möchten, ohne daß dafür Urlaub abgezogen wird?
ÄlterHallo zusammen, folgendes Problem: wir haben Außendienstmitarbeiter, die zwar in Niedersachsen und Bremen angestellt sind, aber die katholischen Feiertage aufgrund ihrer Konfession nutzen möchten, oh
Feiertage ausbezahlen oder Freizeitausgleich
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen Unser AG möchte in Zukunft die Feiertage nur noch ausbezahlen, keinen Freizeitausgleich dafür gewähren. Nun lese ich aber im TVöD, das das so nicht vorgesehen ist, son