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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertage

P
pierro
Nov 2016 bearbeitet

in unserem Haustarif ist geregelt: die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt sich bei einem Wochenfeiertag bezogen auf die 5-tage-Woche um 1/5 . Geht dann quasi gegen null auf. Diese Reduzierung der Arbeitszeit von 1/5 wird bei uns auch auf Teilzeitkräfte in der festen 4-Tage Woche (Mo. bis Do) angerechnet. Dadurch haben diese dann Minusstunden, z.B. jetzt im Juni durch die drei Tage schon mehr als sonst. Angeblich würden für Feiertage, die auf Freitag fallen Überstunden gutgeschrieben. Diese Freitage sind aber grundsätzlich bei den 4-Tage-Kräften frei. Müsste dann nicht die Arbeitszeit um 1/4 gekürzt werden? Ist das alles so rechtens? Oder als Benachteiligung von Teilzeitkräften zu sehen? Zumal ja im Verhältnis der einzelnen Feiertage, die wenigsten auf Freitag fallen. Kann mir jemand unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen weiterhelfen. Unsere Verwaltung ist diesbezgl. recht starr ...

99001

Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

09.06.2011 um 17:07 Uhr

Also ich verstehe dieses so, dass an Feiertage nicht gearbeitet werden muss, daher wird für jeden Feiertag 1/5 die zu erbringende WAZ entsprechend reduziert, was aber keine Minderung des Lohns zur Folge hat. Entspricht quasi der normalen Lohfortzahlung für Feiertage.

Dieses wäre aber nach meiner Auffassung auch so ohne diese Aussagen im TV. Denn die auf Feieretage entfallende Arbeitszeit gilt als erbracht.

Bei Teilzeitkräften wird es/ ist es analog anzuwenden. Also, fällt ein Feiertag auf einen Arbeitatag der Teilzeitkraft ist die zu erbringende WAZ entsprechend zu reduzieren. Sosnt wie oben.

Der ideeale Ansprechpartner für solche TV-Fragen ist aber die Gewerkschaft. Denn sie weiss was sie wie abgeschlossen hat. Auskunft bekommen aber berechtigt nur Mitglieder.

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