in unserem Haustarif ist geregelt: die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt sich bei einem Wochenfeiertag bezogen auf die 5-tage-Woche um 1/5 . Geht dann quasi gegen null auf.
Diese Reduzierung der Arbeitszeit von 1/5 wird bei uns auch auf Teilzeitkräfte in der festen 4-Tage Woche (Mo. bis Do) angerechnet. Dadurch haben diese dann Minusstunden, z.B. jetzt im Juni durch die drei Tage schon mehr als sonst. Angeblich würden für Feiertage, die auf Freitag fallen Überstunden gutgeschrieben. Diese Freitage sind aber grundsätzlich bei den 4-Tage-Kräften frei. Müsste dann nicht die Arbeitszeit um 1/4 gekürzt werden? Ist das alles so rechtens? Oder als Benachteiligung von Teilzeitkräften zu sehen? Zumal ja im Verhältnis der einzelnen Feiertage, die wenigsten auf Freitag fallen. Kann mir jemand unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen weiterhelfen.
Unsere Verwaltung ist diesbezgl. recht starr ...