folgendes Problem: wir haben Außendienstmitarbeiter, die zwar in Niedersachsen und Bremen angestellt sind, aber die katholischen Feiertage aufgrund ihrer Konfession nutzen möchten, ohne daß ihnen dafür Urlaub abgezogen wird. Meiner Meinung nach geht das nicht, weil sie nicht in einem entsprechenden Bundesland angestellt sind, die diese Feiertage haben. Liege ich richtig?
Danke im voraus für eine entsprechende Antwort!
Gruß, leberwurst
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