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Sonderurlaub bei Niederkunft

R
Rafael
Jan 2018 bearbeitet

Der Tarifvertrag sagt aus zwei Tage Sonderurlaub bei Niederkunft der Lebenspartnerin /Ehefrau. ein Mitarbeiter ist Vater geworden Ist mit der partnerin aber nicht mehr zusammen ,es ist aber sein Kind sie verstehen sich auch noch gut und er kümmert sich auch ums Kind. Stejht ihm der Sonderurlaub auch zu er ist ja nun Vater geworden ?

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Community-Antworten (5)

B
blackseven

05.05.2012 um 13:59 Uhr

Wird in einem Tarifvertrag eine Freistellung wegen der Geburt eines Kindes ausdrücklich nur für den verheirateten Partner/Lebenspartner gewährt, braucht eine Freistellung bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes nicht gewährt werden. Das BAG legt insoweit Tarifverträge wörtlich aus und begründet dies damit, dass die Tarifpartner die Freiheit haben, über die Freistellungsgründe abschließend zu entscheiden. Diese Auslegung, so die Richter des Bundesarbeitsgerichts verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs.1 GG und Art. 6 GG.

K
kassenwart

05.05.2012 um 16:46 Uhr

Der Sonderurlaub hat auch eine Zweckbindung ist es nicht moeglich diese entsprechend zu nutzen gibt es solchen auch nicht.

Er dient also nicht den bestehende Urlaubsanspruch zu verlaengern.

So gibt es Rechtsprechung das Anspruch auf Sonderurlaub enfaellt weil man zum Zeitpunkt Krank war und somit den Grund dafuer nichtvwahrnehmen.kann

K
Kölner

05.05.2012 um 18:16 Uhr

@Kassenwart Das sind Aussagen... Das ist eine Interpunktion, dass es der Sau graust...

K
kassenwart

05.05.2012 um 18:41 Uhr

Null

das ist Rechtsprechung. Also ein rechtskraeftiges Urteil weil einer Sonderurlaubsanspruch der grundsaetzlich bestand einklagen wollte, aber unterlag da er gehindert war den Sonderulaub auch wahrzunehmen. Einfach einmal bei JURIS DB nachlesen

G
gironimo

05.05.2012 um 20:52 Uhr

wenn im Tarif tatsächlich von Lebensparterin/Ehefrau die rede ist, ist es wohl auch so gemeint. Also nicht, wenn diese Verbindung nicht besteht.

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