Sonderurlaub bei Niederkunft
Der Tarifvertrag sagt aus zwei Tage Sonderurlaub bei Niederkunft der Lebenspartnerin /Ehefrau. ein Mitarbeiter ist Vater geworden Ist mit der partnerin aber nicht mehr zusammen ,es ist aber sein Kind sie verstehen sich auch noch gut und er kümmert sich auch ums Kind. Stejht ihm der Sonderurlaub auch zu er ist ja nun Vater geworden ?
Community-Antworten (5)
05.05.2012 um 13:59 Uhr
Wird in einem Tarifvertrag eine Freistellung wegen der Geburt eines Kindes ausdrücklich nur für den verheirateten Partner/Lebenspartner gewährt, braucht eine Freistellung bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes nicht gewährt werden. Das BAG legt insoweit Tarifverträge wörtlich aus und begründet dies damit, dass die Tarifpartner die Freiheit haben, über die Freistellungsgründe abschließend zu entscheiden. Diese Auslegung, so die Richter des Bundesarbeitsgerichts verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs.1 GG und Art. 6 GG.
05.05.2012 um 16:46 Uhr
Der Sonderurlaub hat auch eine Zweckbindung ist es nicht moeglich diese entsprechend zu nutzen gibt es solchen auch nicht.
Er dient also nicht den bestehende Urlaubsanspruch zu verlaengern.
So gibt es Rechtsprechung das Anspruch auf Sonderurlaub enfaellt weil man zum Zeitpunkt Krank war und somit den Grund dafuer nichtvwahrnehmen.kann
05.05.2012 um 18:16 Uhr
@Kassenwart Das sind Aussagen... Das ist eine Interpunktion, dass es der Sau graust...
05.05.2012 um 18:41 Uhr
Null
das ist Rechtsprechung. Also ein rechtskraeftiges Urteil weil einer Sonderurlaubsanspruch der grundsaetzlich bestand einklagen wollte, aber unterlag da er gehindert war den Sonderulaub auch wahrzunehmen. Einfach einmal bei JURIS DB nachlesen
05.05.2012 um 20:52 Uhr
wenn im Tarif tatsächlich von Lebensparterin/Ehefrau die rede ist, ist es wohl auch so gemeint. Also nicht, wenn diese Verbindung nicht besteht.
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