Erstellt am 02.09.2009 um 18:56 Uhr von Kölner
@alexkid
Mindestens 3 faux-pas fallen mir alleine aufgrund der Fragestellung ein:
- Was hat Sonderurlaub mit Urlaub zu tun?
- Wer ist 'wir' (auch wenn ich eine Ahnung habe)?
- Seit wann kann 'wir' einen laufenden Urlaub unterbrechen lassen oder wieder zurückgeben?
Erstellt am 02.09.2009 um 20:06 Uhr von erwin
@alexkid
Wenn der AG den AN gebeten hat seinen Urlaub zu unterbrechen/ abzubrechen. Hat er ihn nicht genommen, somt bleicht der Urlaubsanspruch bestehen. Er kann ih also neu nehmen.
Auch ein ggf. angebrochener Tag gilt dann als nicht genommener Urlaubstag.
Der AN braucht genehmigten Urlaub nicht zu unterbrechen/ abzubrechen. Es gibt nur gangz ganz wenige Ausnahmen hier.
Weiter muss der AG ggf. hierdurch entstandene Kosten, wie z.B. Stornigebühren oder nicht genutztes Flugtickte erstatten
Erstellt am 02.09.2009 um 20:08 Uhr von nicoline
erwin,
Kölner hat schon zu Recht gefragt, was Sonderurlaub mit Urlaub zu tun hat!
Erstellt am 02.09.2009 um 20:32 Uhr von Kölner
@nicoline
erwin liest halt nicht so genau...
Erstellt am 02.09.2009 um 20:37 Uhr von erwin
@nicoline
@Kölner
nein der Koll. hat sich halt nur ungeschickt ausgedrückt. Das ergibt sich wenn man seine Frage ganz ließt und versteht.
Erstellt am 02.09.2009 um 20:54 Uhr von Kölner
@erwin
Du musst in der Welt Phantasiens oder Konfabulatiens zu Hause sein...
Erstellt am 02.09.2009 um 21:02 Uhr von erwin
@Kölner
Nein, kann einfach nur lesen und dass der Koll. hier die Silbe falsch vorgestellt hat verstehe ich auch, eigentlich auch ganz einfach.
Wir haben einen Arbeiter aus dem laufenden Urlaub zur Arbeit geholt, nun wollen wir Ihm diesen Tag zurück geben. Gibt es eine gesetzliche Grundlage und muß er dafür einen Tag ...urlaub geben.
Erstellt am 02.09.2009 um 21:20 Uhr von peanuts
"Wir haben einen Arbeiter aus dem laufenden Urlaub zur Arbeit geholt, nun wollen wir Ihm diesen Tag zurück geben. "
Wer ist "WIR" und warum bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, um diesen Tag "zurück geben" zu können?
Einen gesetzlichen Anspruch auf "Belohnung" = an einem Urlaubstag gearbeit und 2 Urlaubstage zurück, gibt es aber nicht.
Erstellt am 02.09.2009 um 22:25 Uhr von nicoline
erwin,
die Überschrift heißt Sonderurlaub.
Mal ganz abgesehen von der Rechtsgrundlage, jemandem aus dem laufenden Urlaub zurückzuholen, hat er natürlich Anspruch, den Urlaubstag wiederzubekommen. Mehr aber auch nicht. Und natürlich könnte der AG , wenn er nett ist, ihm einen zusätzlichen freien Tag gewähren, zu Belohnung. Aber auch das wäre kein Sonderurlaub. Natürlich mag der Frager sich verkehrt ausgedrückt haben, aber eben so natürlich war Kölners Frage, auch wenn Du sie vielleicht nicht verstanden hast.
Erstellt am 02.09.2009 um 23:15 Uhr von pirat
@alexkid,
versuche mal zu orakeln was Du meinen könntest.....
MA wird aus seinem wohlverdienten, genehmigten Urlaub, kurzfristig (wir brauchen Dich, kannst Du kommen) zurückbeordert!
Die ausgefallenen Urlaubstage werden 1:1 ersetzt!
Ist leider sehr oft gängige Praxis, Primärerfahrung...
Man kann sowas intern *regeln*(BV), Sondervergütung 1:2, wenn man genug Druckmittel hat..... einen gesetztlichen Anspruch darauf gibt es nicht!
Erstellt am 03.09.2009 um 01:08 Uhr von DerAlteHeini
alexkid
Na,
Genanntes dürfte doch kein Problem sein, einem motivierten Arbeitnehmer, der "da" ist, wenn er "gebraucht" wird, für seinen unterbrochenen Urlaub entsprechend zu entschädigen.
Wobei ich noch eine kleine Belohnung oben drauf setzen würde.