Hallo Kollegen,
wir haben einen MA der schon zwei mal das BEM abgebrochen hat.
Sein Arzt hat nun eine erneute Wiedereingliederungsmassnahme empfohlen.
Der AG widerspricht nun der Massnahme aus Gründen der vorherigen gescheiterten zwei Versuche.
Ist dies rechtens?
Danke für eine Antwort