Ich habe eine Frage an die Experten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Bei uns haben kluge Führungskräfte nun festgestellt dass vor einer krankheitsbedingten Kündigung ein Gespräch gemäß BEM geführt werden muss mit entsprechenden Maßnahmen die daraus resultieren. Soweit so gut oder auch nicht.
Diese BEM wird ab 1.Mai bei uns Inkraft treten.
So nun meine Frage:
Gelten nun die Krankenrückkehrgspräche
ab diesen Datum oder kann die GF auch rückwirkend auf vergangene Jahre Aufgrund länger Fehlzeiten dies nun tun?
Danke für euere Beiträge
Gruß
Beärle
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Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten