Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben da zu einem Problem ne Frage:

In einem Arbeitsbereich soll auf Grund von nachgelassener Nachfrage und vollem Lagerbestand vom 30.04. - 04.05.2012 die Produktion gestopt werden. Die Kollegen sollen die vier Tage (1.Mai ist Feiertag) zu Hause bleiben und Minusstunden aufbauen.
Minusstunden ist kein Problem, da wir eine BV haben, die das regelt.
Die Bezahlung erfolgt ebenfalls normal weiter. Die Frage ist jetzt, da der Bereich in drei Schichten arbeitet, ob den Kollegen, die normal Nachtsschicht hätten in dem Zeitraum, die Zuschläge versteuert mit zustehen bei der Bezahlung? Wir wissen zwar, das Zuschläge eigentlich nur gezahlt werden, wenn man auch anwesend ist (ausser bei Krankheit).
Da die Kollegen aber vom AG nach Hause geschickt werden, sollten doch auch die Zuschläge mit dazu gehören, oder?
Wenn jemand damit Erfahrungen hat, wäre ich über jede Antwort dankbar.

MfG