Morgen zusammen, und frohe Ostern nachträglich.

Wir haben eine BV zur Arbeitszeit, worin steht, dass für Mehrarbeit am Samstag, in Notfällen an Sonn- und Feiertage und zu guter letzt, für Mehrarbeit über 100 Stunden vom Gleitzeitkonto die Zustimmung vom BR benötigt wird. Wir haben einen alleinstehenden, eifrigen MA, der viel Überstunden leistet und oft mal als Messlatte vom AG genommen wird, wenn er Mehrarbeit definiert.
Da dieser besagte MA viele Überstunden leistet und er schon wieder nah an der 100`er Grenze war, sind ihm ohne Wissen des BR 50 Std. ausbezahlt worden.
Zwei Vorteile für den AG:
- Er spart sich den 25%-Zuschlag, da es diesen laut BV für die Std. über 100 gibt.
- Der eifrige MA kann wieder viele Std. aufbauen

Nun meine Frage: Hätten wir vom BR der Auszahlung zustimmen müssen? Der AG kann sich vielleicht rausreden, indem er auf unsere nächste Gehaltseinsicht deutet und die Auszahlung somit erkennbar wäre. Komisch ist aber, dass er zu einer Auszahlung von einem anderen MA die Zustimmung einholte und für den eifrigen nun nicht.

Habt ihr da Info`s.
Danke voraus.