Auszahlung ohne Wissen des BR`s
Morgen zusammen, und frohe Ostern nachträglich.
Wir haben eine BV zur Arbeitszeit, worin steht, dass für Mehrarbeit am Samstag, in Notfällen an Sonn- und Feiertage und zu guter letzt, für Mehrarbeit über 100 Stunden vom Gleitzeitkonto die Zustimmung vom BR benötigt wird. Wir haben einen alleinstehenden, eifrigen MA, der viel Überstunden leistet und oft mal als Messlatte vom AG genommen wird, wenn er Mehrarbeit definiert. Da dieser besagte MA viele Überstunden leistet und er schon wieder nah an der 100`er Grenze war, sind ihm ohne Wissen des BR 50 Std. ausbezahlt worden. Zwei Vorteile für den AG:
- Er spart sich den 25%-Zuschlag, da es diesen laut BV für die Std. über 100 gibt.
- Der eifrige MA kann wieder viele Std. aufbauen
Nun meine Frage: Hätten wir vom BR der Auszahlung zustimmen müssen? Der AG kann sich vielleicht rausreden, indem er auf unsere nächste Gehaltseinsicht deutet und die Auszahlung somit erkennbar wäre. Komisch ist aber, dass er zu einer Auszahlung von einem anderen MA die Zustimmung einholte und für den eifrigen nun nicht.
Habt ihr da Info`s. Danke voraus.
Community-Antworten (5)
10.04.2012 um 11:21 Uhr
das heißt, der eifrige Kollege hat 50 Stunden bezahlt bekommen, diese sind vom Konto verschwunden und damit ist er wieder im Limit - habe ich das so richtig verstanden?
Abgesehen davon, dass ich Eure BV recht unglücklich finde, da sie Gleitzeit und Überstunden in einen Topf wirft, bliebe zu klären, was wie genau in der BV steht. Ich befürchte, diese ist bei der Frage Zeitausgleich; Vergütung recht ungenau gefasst, sodass der AG viel Interpretationsspielraum hat. Ihr solltet eine Verbesserung der BV anstreben - oder besser noch eine ganz neue BV.
Ist die Regel, dass Zuschläge unter 100 Stunden wegfallen denn überhaupt tarifgerecht?
10.04.2012 um 11:45 Uhr
Hallo Gironimo, danke für die Antwort. Deinem Bedenke gebe ich Recht, sind aber mit einem Haustarifvertrag fast durch, darin ist alles dan anders geregelt. Ja, die 50 Std. sind ausbezahlt worden.
Mir geht es nur um die Zustimmung des BR, bei der Auszahlung der 50 Std.
Danke.
10.04.2012 um 12:47 Uhr
Jedes einzelen Stunde Mehrarbeit unterliegt der MB und BR sollten eben nicht durch BV undd ann solch ........ das Rechte der MB aus der Hand geben, also auch KEINE Pauschalgenehmigungen von Mehrarbeit. Auch das Thema unvorhersehbare Mehrarbeit, also sehr kurzfristig nörige kann man betreffende der MB gut regeln. Wie z.B. BA behandlet deise und BR-Gremium bekommt dann sofort Info!
10.04.2012 um 14:04 Uhr
"Mir geht es nur um die Zustimmung des BR, bei der Auszahlung der 50 Std."
Wo siehst Du in diesem Einzelfall den kollektiven Bezug? Ist die Auszahlung von Gleitzeitguthaben lt. BV verboten? Wird dadurch gegen das ArbZG verstoßen? Greift schon jetzt ein TV? Wird gegen dessen Regelung bzgl. Arbeitszeiten verstoßen?
11.04.2012 um 02:30 Uhr
Gustel, uns war wichtig das die MA, wenn sie schon freiwillig Mehrarbeit machen, selber bestimmen koennen, ob auf Bezahlung oder auf Abgeldung! Wir haben eine BV, welche eine Obergrenze des Arbeitzzeitkonte beinhaltet. Damit schuetzen wir die AN, denn ab x Stunden muessen sie Abgeltung machen. Wenn jemand aber das Geld braucht weshalb sollen wir dann Mitbestimmen? Sollange die Mehrarbeit freiwillig ist / die Namen liegen uns vor incl. ob bezahlt oder Abgeltung. Generell sollte mann sehen ob das Geruest der Planstellen stimmt. Bedenke, beim Aufbau der Mehrarbeit haste Mitbestimmung doch beim Abbau nicht! Sollange der Kollege dies alles freiwillig macht oder ist er mit der Auszahlung ueberrascht worden?
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Wie lange darf die Auszählung vertagt werden?
Hallo, bitte helft mir weiter! Morgen ist bei uns BR-Wahl (wir sind nur eine kleine Niederlassung und wählen erstmals einen (1er)BR). Wir haben wider Erwarten nun doch einen Briefwähler und können dah
Nachzahlung 13. Gehalt
Hallo, in unserem Tarifvertrag ist festgelegt, dass die Mitarbeiter ein 13. Monatsgehalt bekommen. Wir haben eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin, bei der versehentlich das 13. Gehalt für 200
BR-Wahl mit nicht öffentlicher Auszählung - Auf welche Vorschrift beruft sich unser Wahlvorstand ?
Die Auszählung unserer Betriebswahl fand nicht öffentlich statt. Auf meine Nachfrage bei dem Wahlvorstand bekam ich die Antwort, dass es drei verschiedene Wahlarten gäbe, und das bei unserer Wahl kein
Freistellung als BR zur Auszählung der BR-Wahl
Ich war bis zur BR-Wahl normales BR-Mitglied und habe mich nach der Wahl zur Auszählung der Stimmen für BR-Tätigkeiten für ca. 1,5 Std. abgemeldet. Leider wurde ich nicht wieder gewählt. Nun hält mir