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Auszahlung ohne Wissen des BR`s

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Morgen zusammen, und frohe Ostern nachträglich.

Wir haben eine BV zur Arbeitszeit, worin steht, dass für Mehrarbeit am Samstag, in Notfällen an Sonn- und Feiertage und zu guter letzt, für Mehrarbeit über 100 Stunden vom Gleitzeitkonto die Zustimmung vom BR benötigt wird. Wir haben einen alleinstehenden, eifrigen MA, der viel Überstunden leistet und oft mal als Messlatte vom AG genommen wird, wenn er Mehrarbeit definiert. Da dieser besagte MA viele Überstunden leistet und er schon wieder nah an der 100`er Grenze war, sind ihm ohne Wissen des BR 50 Std. ausbezahlt worden. Zwei Vorteile für den AG:

  • Er spart sich den 25%-Zuschlag, da es diesen laut BV für die Std. über 100 gibt.
  • Der eifrige MA kann wieder viele Std. aufbauen

Nun meine Frage: Hätten wir vom BR der Auszahlung zustimmen müssen? Der AG kann sich vielleicht rausreden, indem er auf unsere nächste Gehaltseinsicht deutet und die Auszahlung somit erkennbar wäre. Komisch ist aber, dass er zu einer Auszahlung von einem anderen MA die Zustimmung einholte und für den eifrigen nun nicht.

Habt ihr da Info`s. Danke voraus.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

10.04.2012 um 11:21 Uhr

das heißt, der eifrige Kollege hat 50 Stunden bezahlt bekommen, diese sind vom Konto verschwunden und damit ist er wieder im Limit - habe ich das so richtig verstanden?

Abgesehen davon, dass ich Eure BV recht unglücklich finde, da sie Gleitzeit und Überstunden in einen Topf wirft, bliebe zu klären, was wie genau in der BV steht. Ich befürchte, diese ist bei der Frage Zeitausgleich; Vergütung recht ungenau gefasst, sodass der AG viel Interpretationsspielraum hat. Ihr solltet eine Verbesserung der BV anstreben - oder besser noch eine ganz neue BV.

Ist die Regel, dass Zuschläge unter 100 Stunden wegfallen denn überhaupt tarifgerecht?

G
Gustl

10.04.2012 um 11:45 Uhr

Hallo Gironimo, danke für die Antwort. Deinem Bedenke gebe ich Recht, sind aber mit einem Haustarifvertrag fast durch, darin ist alles dan anders geregelt. Ja, die 50 Std. sind ausbezahlt worden.

Mir geht es nur um die Zustimmung des BR, bei der Auszahlung der 50 Std.

Danke.

B
Betriebsrätin

10.04.2012 um 12:47 Uhr

Jedes einzelen Stunde Mehrarbeit unterliegt der MB und BR sollten eben nicht durch BV undd ann solch ........ das Rechte der MB aus der Hand geben, also auch KEINE Pauschalgenehmigungen von Mehrarbeit. Auch das Thema unvorhersehbare Mehrarbeit, also sehr kurzfristig nörige kann man betreffende der MB gut regeln. Wie z.B. BA behandlet deise und BR-Gremium bekommt dann sofort Info!

P
Peanuts

10.04.2012 um 14:04 Uhr

"Mir geht es nur um die Zustimmung des BR, bei der Auszahlung der 50 Std."

Wo siehst Du in diesem Einzelfall den kollektiven Bezug? Ist die Auszahlung von Gleitzeitguthaben lt. BV verboten? Wird dadurch gegen das ArbZG verstoßen? Greift schon jetzt ein TV? Wird gegen dessen Regelung bzgl. Arbeitszeiten verstoßen?

V
Valdi

11.04.2012 um 02:30 Uhr

Gustel, uns war wichtig das die MA, wenn sie schon freiwillig Mehrarbeit machen, selber bestimmen koennen, ob auf Bezahlung oder auf Abgeldung! Wir haben eine BV, welche eine Obergrenze des Arbeitzzeitkonte beinhaltet. Damit schuetzen wir die AN, denn ab x Stunden muessen sie Abgeltung machen. Wenn jemand aber das Geld braucht weshalb sollen wir dann Mitbestimmen? Sollange die Mehrarbeit freiwillig ist / die Namen liegen uns vor incl. ob bezahlt oder Abgeltung. Generell sollte mann sehen ob das Geruest der Planstellen stimmt. Bedenke, beim Aufbau der Mehrarbeit haste Mitbestimmung doch beim Abbau nicht! Sollange der Kollege dies alles freiwillig macht oder ist er mit der Auszahlung ueberrascht worden?

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