Erstellt am 10.04.2012 um 09:21 Uhr von gironimo
das heißt, der eifrige Kollege hat 50 Stunden bezahlt bekommen, diese sind vom Konto verschwunden und damit ist er wieder im Limit - habe ich das so richtig verstanden?
Abgesehen davon, dass ich Eure BV recht unglücklich finde, da sie Gleitzeit und Überstunden in einen Topf wirft, bliebe zu klären, was wie genau in der BV steht. Ich befürchte, diese ist bei der Frage Zeitausgleich; Vergütung recht ungenau gefasst, sodass der AG viel Interpretationsspielraum hat. Ihr solltet eine Verbesserung der BV anstreben - oder besser noch eine ganz neue BV.
Ist die Regel, dass Zuschläge unter 100 Stunden wegfallen denn überhaupt tarifgerecht?
Erstellt am 10.04.2012 um 09:45 Uhr von Gustl
Hallo Gironimo,
danke für die Antwort. Deinem Bedenke gebe ich Recht, sind aber mit einem Haustarifvertrag fast durch, darin ist alles dan anders geregelt.
Ja, die 50 Std. sind ausbezahlt worden.
Mir geht es nur um die Zustimmung des BR, bei der Auszahlung der 50 Std.
Danke.
Erstellt am 10.04.2012 um 10:47 Uhr von Betriebsrätin
Jedes einzelen Stunde Mehrarbeit unterliegt der MB und BR sollten eben nicht durch BV undd ann solch ........ das Rechte der MB aus der Hand geben, also auch KEINE Pauschalgenehmigungen von Mehrarbeit. Auch das Thema unvorhersehbare Mehrarbeit, also sehr kurzfristig nörige kann man betreffende der MB gut regeln. Wie z.B. BA behandlet deise und BR-Gremium bekommt dann sofort Info!
Erstellt am 10.04.2012 um 12:04 Uhr von peanuts
"Mir geht es nur um die Zustimmung des BR, bei der Auszahlung der 50 Std."
Wo siehst Du in diesem Einzelfall den kollektiven Bezug?
Ist die Auszahlung von Gleitzeitguthaben lt. BV verboten?
Wird dadurch gegen das ArbZG verstoßen?
Greift schon jetzt ein TV? Wird gegen dessen Regelung bzgl. Arbeitszeiten verstoßen?
Erstellt am 11.04.2012 um 00:30 Uhr von Valdi
Gustel, uns war wichtig das die MA, wenn sie schon freiwillig Mehrarbeit machen, selber bestimmen koennen, ob auf Bezahlung oder auf Abgeldung! Wir haben eine BV, welche eine Obergrenze des Arbeitzzeitkonte beinhaltet. Damit schuetzen wir die AN, denn ab x Stunden muessen sie Abgeltung machen. Wenn jemand aber das Geld braucht weshalb sollen wir dann Mitbestimmen? Sollange die Mehrarbeit freiwillig ist / die Namen liegen uns vor incl. ob bezahlt oder Abgeltung. Generell sollte mann sehen ob das Geruest der Planstellen stimmt. Bedenke, beim Aufbau der Mehrarbeit haste Mitbestimmung doch beim Abbau nicht! Sollange der Kollege dies alles freiwillig macht oder ist er mit der Auszahlung ueberrascht worden?