Erstellt am 09.04.2012 um 22:02 Uhr von Kölner
@Minna
Ab 200 regelmäßig beschäftigte AN wird ein zu wählendes BRM freigestellt nach Vereinbarung mit dem AG.
Nachzulesen in § 38 BetrVG...
Erstellt am 09.04.2012 um 23:28 Uhr von werweißwas
Erstellt am 10.04.2012 um 07:21 Uhr von nicoline
werweißnix
Gesetzestext bekannt?:
(1)
Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,