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Freistellungen...

J
JJJJ
Mai 2022 bearbeitet

Hallo. Wir haben 5 Freistellung zu vergeben. Wir haben letzte Woche Listewahl gehabt. Ich habe aber etwas nicht verstanden. Kann man jede einzelne Freistellung wählen( nach D'Hondt, also Verhältniswahl) , wenn der BR das vorher beschließt? Oder müssen alle Freistellungen auf ein mal vergeben werden?

Im Gesetz es ist vielleicht nicht eindeutig

Danke.

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

22.05.2022 um 14:02 Uhr

Für die Wahl der Freistellungen ist die Verhältniswahl vorgegeben. Die Mehrheitswahl findet nur dann statt wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt. Allein aus der Anzahl der Wahlvorschläge ergibt sich das Wahlverfahren. Das kann der BR durch Beschluss nicht ändern.

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Oblatixx

22.05.2022 um 22:54 Uhr

Die Antwort ging aber voll daneben, es ging nicht um das Wahlverfahren, sondern um die Freistellungen. Die sind nicht vom Listenplatz abhängig, sondern werden vom BR intern festgelegt und bekanntgegeben.

C
Catweazle

22.05.2022 um 23:11 Uhr

Nach § 38 BetrVG (2) sind die Freistellungen zu wählen.

O
Oblatixx

23.05.2022 um 01:16 Uhr

Richtig, aber nicht von den Wählern, sondern intern im BR. Genau so, wie Vorsitz usw...

C
Catweazle

23.05.2022 um 02:43 Uhr

Auf die Idee, dass die Belegschaft die Freistellungen wählen könnte, muss man erst einmal kommen. Das habe ich aber nicht geschrieben.

R
rtjum

23.05.2022 um 10:38 Uhr

"Richtig, aber nicht von den Wählern, sondern intern im BR. Genau so, wie Vorsitz usw..."

wenn die Wahl zum BR eine Verhältniswahl war, dann ist auch die Wahl der Freigestellten eine Verhältniswahl wenn denn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, daher ist die Antwort von Catweazle schon korrekt, und das hier "Die sind nicht vom Listenplatz abhängig, sondern werden vom BR intern festgelegt und bekanntgegeben." dann doch eher Mumpitz.

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