Lohnerhöhung im Betrieb ohne Tarifbindung
in unserem unternehmen besteht keine tarifbindung .es soll nun über eine gehaltserhöhung verhandelt werden. welche rechte hat der br? im rahmen einer betriebsvereinbarung darf ja nicht iüber dinge entschieden werden ....die üblicherweise durch tarifverträge geregelt werden... es ist verständlich daß der BR auch nicht in die einzelnen arbeitsvertäge eingreifen kann. welche handhabe hat der BR auf die verteilung der lohnerhöung eifluß zu nehmen ?
danke für mithilfe S.
Community-Antworten (3)
02.04.2012 um 14:00 Uhr
Die Entscheidung, wie hoch die Erhöhung ausfällt, liegt allein beim Arbeitgeber. Hier hat der BR tatsächlich kein Mitbestimmungsrecht. Der BR hat aber ein Mitbestimmungsrecht bei den Verteilungsgrundsätzen, wenn es keine lineare Erhöhung für alle gibt oder wenn bei der Erhöhung Zulegen unterschiedlich angerechnet werden sollen. Siehe hierzu § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG und Kommentare wie Fitting oder Däubler.
02.04.2012 um 14:04 Uhr
Der BR kann aber versuchen den AG davon zu überzeugen ggf. einen TV zu vereinbaren
02.04.2012 um 14:28 Uhr
wahlvst
kannste dich dazu etwas auslassen? Ich geb dir ja Recht, versuchen kann man fast alles. Aber ein AG der Tarifflucht begangen hat, als BR davon überzeugen sich doch wieder der Tarifbindung hinzugeben??? In meinen Augen braucht man dafür wenig bis gar keine Zeit zu verschwenden. Entweder man hat die Masse und auch den Willen um die GF zu zwingen oder man lässt vom Thema Tarif einfach die Finger. Mir ist jedenfalls kein Beispiel bekann, wo ein BR die GF mit guten Worten davon überzeugen konnte sich wieder einen Tarif "aufzuhalsen"
Wenn du allerdings doch das eine oder andere Beispiel zur Hand hast - ich bin ganz Ohr.
Was die Mitbestimmung nach 87.1.10 angeht - vorsichtig angehn. Richtig ist, über die Verteilung bestimmt der BR mit und im Zweifel Einigungsstelle. Aber - wenns der GF zu garstig wird mit den Verhandlungen dann können die ganz schnell den Schwanz einziehen und dann gibts gar nichts. Und darüber gibt es dann auch keine Mitbestimmung.
Verwandte Themen
Einstellung in Betrieb ohne Tarifbindung - unterschiedl.Bezahlung?
ÄlterHallo die ihr da seid, wir sind ein ziemlich neuer BR (1 Jahr) und haben folgende Frage. 1 Azubi erhält einen Arbeitsvertrag für eine Firma ohne Tarifbindung (kommt auch aus Firma ohne Tarifbindung).
Kollegen aus einem Betrieb ohne Tarifbindung übernehmen
ÄlterMein AG möchte 7 Kollegen aus einem Betrieb der zur Gruppe gehört übernehmen die aber ohne Tarifbindung sind. Wir als aufnehmender Betrieb haben einen Haustarifvertrag und sind Mitglied im Arbeitgeber
Lohnerhöhung - aber keine Entgeltzahlung an Feiertagen?
ÄlterHallo alle, Unser AG ist nicht im AGV, Nun haben wir eine Lohnerhöhung durch bekommen die er uns freiwillig zahlt, so wie er es immer wieder betont. Das heist wir haben auf unseren Grundstundenlohn
Betriebsratsvorsitzender lehnt Gehaltserhöhung ab
ÄlterLiebe Betriebsräte und Betriebsrätinnen, unser Betriebsratsvorsitzender hat kürzlich die Lohnerhöhung einer Kollegin verweigert und wollte auch von der Führungskraft wissen wieviel sie künftig verdie
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen
ÄlterHallo zusammen, unser AG (nicht tarifgebunden, wir existieren erst 2,5 Jahre) hat Anfang 05 allen Beschäftigten, die damals 1 Jahr (oder länger) in der Firma waren, eine Lohnerhöhung gewährt. Aufgrun