Erstellt am 02.04.2012 um 12:00 Uhr von gironimo
Die Entscheidung, wie hoch die Erhöhung ausfällt, liegt allein beim Arbeitgeber. Hier hat der BR tatsächlich kein Mitbestimmungsrecht. Der BR hat aber ein Mitbestimmungsrecht bei den Verteilungsgrundsätzen, wenn es keine lineare Erhöhung für alle gibt oder wenn bei der Erhöhung Zulegen unterschiedlich angerechnet werden sollen. Siehe hierzu § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG und Kommentare wie Fitting oder Däubler.
Erstellt am 02.04.2012 um 12:04 Uhr von wahlvst
Der BR kann aber versuchen den AG davon zu überzeugen ggf. einen TV zu vereinbaren
Erstellt am 02.04.2012 um 12:28 Uhr von Kulum
wahlvst
kannste dich dazu etwas auslassen? Ich geb dir ja Recht, versuchen kann man fast alles. Aber ein AG der Tarifflucht begangen hat, als BR davon überzeugen sich doch wieder der Tarifbindung hinzugeben???
In meinen Augen braucht man dafür wenig bis gar keine Zeit zu verschwenden.
Entweder man hat die Masse und auch den Willen um die GF zu zwingen oder man lässt vom Thema Tarif einfach die Finger. Mir ist jedenfalls kein Beispiel bekann, wo ein BR die GF mit guten Worten davon überzeugen konnte sich wieder einen Tarif "aufzuhalsen"
Wenn du allerdings doch das eine oder andere Beispiel zur Hand hast - ich bin ganz Ohr.
Was die Mitbestimmung nach 87.1.10 angeht - vorsichtig angehn. Richtig ist, über die Verteilung bestimmt der BR mit und im Zweifel Einigungsstelle. Aber - wenns der GF zu garstig wird mit den Verhandlungen dann können die ganz schnell den Schwanz einziehen und dann gibts gar nichts. Und darüber gibt es dann auch keine Mitbestimmung.