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Lohnerhöhung im Betrieb ohne Tarifbindung

S
scruppfeile
Dez 2020 bearbeitet

in unserem unternehmen besteht keine tarifbindung .es soll nun über eine gehaltserhöhung verhandelt werden. welche rechte hat der br? im rahmen einer betriebsvereinbarung darf ja nicht iüber dinge entschieden werden ....die üblicherweise durch tarifverträge geregelt werden... es ist verständlich daß der BR auch nicht in die einzelnen arbeitsvertäge eingreifen kann. welche handhabe hat der BR auf die verteilung der lohnerhöung eifluß zu nehmen ?

danke für mithilfe S.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

02.04.2012 um 14:00 Uhr

Die Entscheidung, wie hoch die Erhöhung ausfällt, liegt allein beim Arbeitgeber. Hier hat der BR tatsächlich kein Mitbestimmungsrecht. Der BR hat aber ein Mitbestimmungsrecht bei den Verteilungsgrundsätzen, wenn es keine lineare Erhöhung für alle gibt oder wenn bei der Erhöhung Zulegen unterschiedlich angerechnet werden sollen. Siehe hierzu § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG und Kommentare wie Fitting oder Däubler.

W
wahlvst

02.04.2012 um 14:04 Uhr

Der BR kann aber versuchen den AG davon zu überzeugen ggf. einen TV zu vereinbaren

K
Kulum

02.04.2012 um 14:28 Uhr

wahlvst

kannste dich dazu etwas auslassen? Ich geb dir ja Recht, versuchen kann man fast alles. Aber ein AG der Tarifflucht begangen hat, als BR davon überzeugen sich doch wieder der Tarifbindung hinzugeben??? In meinen Augen braucht man dafür wenig bis gar keine Zeit zu verschwenden. Entweder man hat die Masse und auch den Willen um die GF zu zwingen oder man lässt vom Thema Tarif einfach die Finger. Mir ist jedenfalls kein Beispiel bekann, wo ein BR die GF mit guten Worten davon überzeugen konnte sich wieder einen Tarif "aufzuhalsen"

Wenn du allerdings doch das eine oder andere Beispiel zur Hand hast - ich bin ganz Ohr.

Was die Mitbestimmung nach 87.1.10 angeht - vorsichtig angehn. Richtig ist, über die Verteilung bestimmt der BR mit und im Zweifel Einigungsstelle. Aber - wenns der GF zu garstig wird mit den Verhandlungen dann können die ganz schnell den Schwanz einziehen und dann gibts gar nichts. Und darüber gibt es dann auch keine Mitbestimmung.

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