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Tarifbindung

F
FIPS1970
Dez 2020 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin Mitarbeiter einer GmbH mit 2 Standorten. Unser Unternehmen ist Mitglied im Arbeitgeber Verband Chemie Nord, der zweite Standort befindet sich im Saarland. Im Saarland sind 7 Mitarbeiter beschäftigt in Hamburg 50. Beide Standorte wählen einen gemeinsamen Betriebsrat. Die Mitarbeiter in Hamburg werden nach Tariflohn bezahlt, die Mitarbeiter im Saarland nicht. Haben die Mitarbeiter im Saarland Anspruch auf Tariflohn? Die Mitarbeiter im Saarland sind teilweise Mitglied der IG Chemie.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

18.12.2020 um 11:37 Uhr

Zu solchen Detailfragen solltest Du die Gewerkschaft befragen. Ich persönlich würde sagen, dass jedenfalls die MA im Saarland, die Gewerkschaftsmitglieder sind, den Anspruch haben. Allerdings sehe ich auch nicht, wieso es bei der Entfernung nur einen BR gibt. Von daher ....

R
rtjum

18.12.2020 um 12:04 Uhr

"Allerdings sehe ich auch nicht, wieso es bei der Entfernung nur einen BR gibt. Von daher ...." die antwort würde mich auch interessieren

ist der AG denn auch im Saarland im Arbeitgeberverband?

K
Kjarrigan

18.12.2020 um 12:56 Uhr

Gem § 1 Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie gilt der TV räumlich auch für das Saarland und für alle Unternehmen die dem AG Verband angehören und den Mitgliedern des IGBCE.

Von daher kann ich - erst einmal- noch nicht erkennen warum die Saarländer IGBCE Mitglieder kein Tarifentgelt erhalten sollten.

Im übrigen ist die Frage völlig unabhängig davon, ob ein oder zwei oder gar kein BR existiert.

F
FIPS1970

18.12.2020 um 15:47 Uhr

Hallo, zunächst einmal möchte ich euch für die Antworten danken, und um eure Rückfragen zu beantworten muss ich etwas weiter ausholen. Wir sind als mittelständiges Unternehmen von einem Weltweit agierenden Konzern aufgekauft worden, deren deutscher Hauptsitz in Hamburg ist. Das ursprüngliche Unternehmen war nicht Mitglied des Arbeitgeber Verbandes, wir sind weit unter Tarif bezahlt worden. Die Arbeitsverträge sind 1:1 übernommen worden, im Saarland hat ein eigener Betriebsrat existiert (30 Personen Belegschaft). Die Gehälter sind im Vergleich zum ehemaligen lokalen Betrieb deutlich erhöht worden, aber nicht auf Tarif Niveau. Der damalige Betriebsrat hat selbst Nachforschungen angestellt, und war der Meinung das das Unternehmen nicht verpflichtet ist den Saarländischen Standort auch nach Tarif zu bezahlen. Nach und nach sind im Saarland einzelne Abteilungen geschlossen worden, nur das Herzstück die Forschung und Entwicklung deren KnowHow man nicht übertragen kann sind übrig geblieben. Irgendwann hat sich die übrig gebliebene Belegschaft dazu ausgesprochen keinen eigenen Betriebsrat mehr zu wählen. Seitdem wählen beide Standorte einen einzigen gemeinsamen Betriebsrat. Wir möchten nun den Hamburger Betriebsrat damit beauftragen die Bezahlung nach Tariflohn wieder auf die Agenda zu nehmen, wollen aber vorher Klarheit bekommen, wie die rechtliche Lage aussieht. Für weitere Ausführungen wäre ich sehr Dankbar.

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