Erstellt am 01.04.2012 um 18:51 Uhr von Lotte
Solveigh,
auch ein mündlicher Vertrag ist ein Arbeitsvertrag und unterliegt dem EntgFG, sowie dem KSchG etc.
Sieh auch mal TzBfG § 4.
Klage würde helfen, wenn Rechtschutz vorhanden ist?
Erstellt am 01.04.2012 um 18:57 Uhr von gironimo
stimmt - das Arbeitsverhältnis ist nun mal da - aber auch der BR müsste den neuen Chef aufklären können.
Verweise den Chef doch mal auf das Nachweisgesetz...... wenn überhaupt der alte Vertrag jemals beendet wurde (was sich da für Möglichkeiten auftun.....)
Erstellt am 01.04.2012 um 19:28 Uhr von kassenwart
Solveigh
bist Du BR?? Wenn JA dann :-((( Wenn NEIN sofort zum BR und den einmal an seine Aufgaben erinnern.
Erstellt am 01.04.2012 um 23:05 Uhr von DerAlteHeini
kassenwart
Was sollte der BR denn deiner Meinung nach machen, wenn der AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert.
Lotte
Warum würde denn eine Klage helfen, wenn Rechtschutz vorhanden ist? Ist die Rechtsprechung denn anders, wenn kein Rechtschutz vorhanden ist?
Solveigh
Verweigert der AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann hier nur der Betroffene selber aktiv werden, da es sich hier um Individualrecht handelt. Sicherlich kann die Kollegin sich beim BR beschweren, aber ob dies etwas nützt, liegt sicherlich an der Fähigkeit des Gremium BR.
Also,will der AG nicht zahlen, sollte die Kollegin das Arbeitsgericht bemühen.
Hierfür bedarf es keinen Rechtsschutz! Einen Anwaltszwang gibt es für das ArbG nicht.
Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtsantragsstelle, in der Regel von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet, dort kann jeder Arbeitnehmer seine Antrag für eine Klage mündlich stellen. Bei der Formulierung des Antrags wird dem AN dort geholfen.
Gerichtskosten entstehen keine, eventuell werden die Kopier- u. Portokosten eingefordert.
Erstellt am 02.04.2012 um 08:51 Uhr von Lotte
DAH,
dann hätte man Recht, aber womöglich kein Gewinn.
Deine Rechnung geht auch nur mit Kurzsichtigkeit auf. Sollte nämlich der AG in Folge der Auseinandersetzung kündigen, oder das Gehalt einfach nicht mehr zahlen, hat man neben viel Ärger immer höhere Kosten, weil eine Klage die andere nach sich zieht.
Mit Rechtschutz hat man den Ärger immer noch, aber nicht die Kosten.
Erstellt am 02.04.2012 um 21:20 Uhr von DerAlteHeini
Lotte
Welche kosten??
klagen von Arbeitnehmern vor einem Arbeitsgericht kosten nichts. Es fallen höchsten Kopier und Portokosten an. Vor einem Arbeitsgericht gibt es keinen RA-Zwang.
Eine Rechtsschutzversicherung oder Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft ist nicht nötig, da außer o.g. Kosten keine weiteren Kosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht anfallen.
Das Zauberwort heißt Rechtsantragsstelle, aber die kennt ja nicht einmal alle Betriebsräte, somit werden betroffene Kollegen vom BR selten darauf hingewiesen.
Die gibt es auf jeden Arbeitsgericht und wird täglich von diversen Arbeitnehmern aufgesucht.
Zu dem Thema Kurzsichtigkeit sei gesagt, daß zum Glück nicht alle Arbeitnehmer solche Gedanken haben wie Du, sondern ein A.... in der Hose haben und ihre Rechte einfordern.
Erstellt am 03.04.2012 um 09:54 Uhr von Lotte
DAH,
"Zu dem Thema Kurzsichtigkeit sei gesagt, daß zum Glück nicht alle Arbeitnehmer solche Gedanken haben wie Du, sondern ein A.... in der Hose haben und ihre Rechte einfordern."
Ja, erlebst Du das so? Hast Du das selbst schon ohne Gewerkschaft, BR-Amt, Rechtschutz durchgezogen?
Rätst Du Deinen KollegInnen täglich ohne Rücksicht auf Verluste genau den von Dir beschriebenen Weg durchzuziehen? Und fühlst Dich dabei als Heldenbereiter? Spannend.