Arbeiten ohne Arbeitsvertrag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ?
In unserem mittelständischem Betrieb konnten verdiente Mitarbeiter, die nach Erreichen des Rentenalters auf 400 €-Basis in der Firma weiterarbeiten wollten, per Zusage des bisherigen Chefs zu den vorherigen Bedingungen, was die Vergütung anbelangt, -auf Vertrauensbasis- weiterarbeiten. Ein -neuer- Arbeitsvertrag wurde allerdings nicht ausgestellt. Der neue Chef verweigert einer 400 €-Jobberin nun im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung mit dem Verweis auf den nicht existierenden Vertrag ....
Community-Antworten (7)
01.04.2012 um 20:51 Uhr
Solveigh, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Arbeitsvertrag und unterliegt dem EntgFG, sowie dem KSchG etc. Sieh auch mal TzBfG § 4.
Klage würde helfen, wenn Rechtschutz vorhanden ist?
01.04.2012 um 20:57 Uhr
stimmt - das Arbeitsverhältnis ist nun mal da - aber auch der BR müsste den neuen Chef aufklären können.
Verweise den Chef doch mal auf das Nachweisgesetz...... wenn überhaupt der alte Vertrag jemals beendet wurde (was sich da für Möglichkeiten auftun.....)
01.04.2012 um 21:28 Uhr
Solveigh
bist Du BR?? Wenn JA dann :-((( Wenn NEIN sofort zum BR und den einmal an seine Aufgaben erinnern.
02.04.2012 um 01:05 Uhr
kassenwart Was sollte der BR denn deiner Meinung nach machen, wenn der AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert.
Lotte Warum würde denn eine Klage helfen, wenn Rechtschutz vorhanden ist? Ist die Rechtsprechung denn anders, wenn kein Rechtschutz vorhanden ist?
Solveigh Verweigert der AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann hier nur der Betroffene selber aktiv werden, da es sich hier um Individualrecht handelt. Sicherlich kann die Kollegin sich beim BR beschweren, aber ob dies etwas nützt, liegt sicherlich an der Fähigkeit des Gremium BR.
Also,will der AG nicht zahlen, sollte die Kollegin das Arbeitsgericht bemühen. Hierfür bedarf es keinen Rechtsschutz! Einen Anwaltszwang gibt es für das ArbG nicht. Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtsantragsstelle, in der Regel von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet, dort kann jeder Arbeitnehmer seine Antrag für eine Klage mündlich stellen. Bei der Formulierung des Antrags wird dem AN dort geholfen. Gerichtskosten entstehen keine, eventuell werden die Kopier- u. Portokosten eingefordert.
02.04.2012 um 10:51 Uhr
DAH, dann hätte man Recht, aber womöglich kein Gewinn.
Deine Rechnung geht auch nur mit Kurzsichtigkeit auf. Sollte nämlich der AG in Folge der Auseinandersetzung kündigen, oder das Gehalt einfach nicht mehr zahlen, hat man neben viel Ärger immer höhere Kosten, weil eine Klage die andere nach sich zieht.
Mit Rechtschutz hat man den Ärger immer noch, aber nicht die Kosten.
02.04.2012 um 23:20 Uhr
Lotte Welche kosten?? klagen von Arbeitnehmern vor einem Arbeitsgericht kosten nichts. Es fallen höchsten Kopier und Portokosten an. Vor einem Arbeitsgericht gibt es keinen RA-Zwang. Eine Rechtsschutzversicherung oder Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft ist nicht nötig, da außer o.g. Kosten keine weiteren Kosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht anfallen. Das Zauberwort heißt Rechtsantragsstelle, aber die kennt ja nicht einmal alle Betriebsräte, somit werden betroffene Kollegen vom BR selten darauf hingewiesen. Die gibt es auf jeden Arbeitsgericht und wird täglich von diversen Arbeitnehmern aufgesucht.
Zu dem Thema Kurzsichtigkeit sei gesagt, daß zum Glück nicht alle Arbeitnehmer solche Gedanken haben wie Du, sondern ein A.... in der Hose haben und ihre Rechte einfordern.
03.04.2012 um 11:54 Uhr
DAH, "Zu dem Thema Kurzsichtigkeit sei gesagt, daß zum Glück nicht alle Arbeitnehmer solche Gedanken haben wie Du, sondern ein A.... in der Hose haben und ihre Rechte einfordern."
Ja, erlebst Du das so? Hast Du das selbst schon ohne Gewerkschaft, BR-Amt, Rechtschutz durchgezogen? Rätst Du Deinen KollegInnen täglich ohne Rücksicht auf Verluste genau den von Dir beschriebenen Weg durchzuziehen? Und fühlst Dich dabei als Heldenbereiter? Spannend.
Verwandte Themen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - wie ist die Rechtslage mit/ohne Tarifbindung?
Hallo Leute, könnt Ihr mir mal die neueste Rechtsprechung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nennen. Meine Frau sagte mir vor kurzen, dass wohl ab Juni sich einiges geändert hat bzw. der AG bei Kr
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Hallo, wir haben ein Problem, dass zu klären ist. Bei uns gibt es eine Abteilung, die eigentlich nur im 2 - Schicht- System arbeitet. Seit 2005 gibt es eine BV, die es dieser Abteilung erlaubt, a
Lohnfortzahlung auch bei Bereitschaftsdienst?
Hallo Leute,in unserem Unternehmen wird 24/7 gearbeitet.Je 8,5std.Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden.Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar e
Streichung Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Hallo, ein AN hatte beim Umbau einer Anlage einen Arbeitsunfall. Trotz vorhandener Steighilfen stieg er ohne diese zu benutzen auf den Kabelschacht der Anlage, welcher für dieses Gewicht nicht ausgel
Auslegung Tarifvertrag
Hallo, unser Betriebsrat diskutiert über die Auslegung unseres Haustarifvertrages. Folgender Sachverhalt: Kollege der seit mehreren Jahren immer wieder bei uns als Saisonbeschäftigter für ca. 9 Monat