Erstellt am 12.04.2006 um 13:59 Uhr von Kölner
Solche MA unterliegen dem TzBfG und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist tarifvertraglich oder gesetzlich geregelt. Allerdings könnte die Höhe variieren, Stichwort KAPOVAZ!
Also muss auch keine separate Regelungsabrede in einem AV bestehen.