Erstellt am 18.02.2009 um 16:41 Uhr von Kölner
@brausepulver1
In Zeiten von AGG und in der von Dir erwähnten Konstellation ist es durchaus denkbar, dass man einige Jahre dranhängen könnte, wenn man wollte.
Erstellt am 18.02.2009 um 22:24 Uhr von kriegsrat
Wenn auch in einem evtl. geltenden Tarifvertrag dazu nichts geregelt ist,
braucht es in deinem Fall einen "Beendigungsakt".
Für die quasi automatische Beendigung des Arbeitsverhältnis wegen des Eintritts des Rentenalters bedarf es einer vorherigen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als Grund anzusehen, der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann( § 41 SGB VI)
du könntest also durchaus noch länger......
Erstellt am 19.02.2009 um 10:37 Uhr von w-j-l