Wenn nicht im Arbeitsvertrag erwaehnt kann ich arbeiten bis der Tod uns scheidet?
Hallo,
kann mir jemand mitteilen was der Gesetzgeber zum Rentenalter sagt. Ich glaube im Brtvfg gelesen zu haben das mit dem erreichen des 65 der Arbeitsvertrag automatisch endet. Leider ist dies nicht in unserem Arbeitsvertrag festgelegt Kann mir jemand helfen oder mitteilen wo ich nachlesen koennte ???
vielen Dank fuer eure Hilfe
Community-Antworten (3)
18.02.2009 um 17:41 Uhr
@brausepulver1 In Zeiten von AGG und in der von Dir erwähnten Konstellation ist es durchaus denkbar, dass man einige Jahre dranhängen könnte, wenn man wollte.
18.02.2009 um 23:24 Uhr
Wenn auch in einem evtl. geltenden Tarifvertrag dazu nichts geregelt ist, braucht es in deinem Fall einen "Beendigungsakt". Für die quasi automatische Beendigung des Arbeitsverhältnis wegen des Eintritts des Rentenalters bedarf es einer vorherigen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als Grund anzusehen, der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann( § 41 SGB VI)
du könntest also durchaus noch länger......
19.02.2009 um 11:37 Uhr
Brtvfg??????
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