Erstellt am 21.10.2019 um 11:06 Uhr von seehas
Was steht denn genau im Arbeitsvertrag? Sehr gerne steht dort eine Formulierung nach der auch andere zumutbare Arbeiten zugewiesen werden können. Nachdem er das in den vergangenen Jahren bereits gemacht hat wird es schwer hier auf nicht zumutbar zu plädieren. Damit werden die Einschränkungen des § 106 GewO aufgehoben.
Was stört ihn denn genau? Ist es die Tätigkeit an sich oder ist es das Schichtmodell? Hat sich in seinem privaten Umfeld etwas verändert, dass er nicht mehr in der Dreischicht arbeiten möchte?
Erstellt am 21.10.2019 um 11:15 Uhr von Dorchen1
Maßgeblich stört ihn das er am Tag nicht richtig schlafen kann. Ich glaube das hier noch hinzu kommt das er ein persönliches Problem mit der Geschäftsleitung und mit seinem direkten Vorgesetzten hat. Beides hat in den vergangenen zwei Jahren gewechselt. In seinem Arbeitsvertrag steht die übliche Klausel, das ihm zumutbare arbeiten übertragen werden können. Der Arbeitsvertrag ist auch schon über 40 Jahre alt und wurde nie an aktuelle Gegebenheiten angepasst.
Erstellt am 21.10.2019 um 12:22 Uhr von Kratzbürste
Es gibt aber auch das konkludente Handeln. Der Arbeitsvertrag kann sich stillschweigend aktualisiert haben, weil der Kollege die anderen Tätigkeiten lange Zeit klanglos durchgeführt hat.
Erstellt am 21.10.2019 um 14:12 Uhr von Kampfschwein
Existiert ein Betriebsrat ?