Arbeit ohne Arbeitsvertrag
Ist es so dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht wenn der 'AN arbeitet ...aber lange auf seinen Vertrag warten muss? Wenn also kein schriftlicher Vertrag ausgefertigt wurde? In diesem Fall hätte der AN Glück, denn angedacht war durch AG dass nur noch befristete Verträge geschloosen werden sollten..
Community-Antworten (1)
25.05.2005 um 09:25 Uhr
Es ist richtig, die Schriftform für den Arbeitsvertrag ansich ist nicht zwingend, aber es ist zwingend vorgeschrieben das die Befristung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich fest zu halten ist. Es gibt auch ein entsprechendes Urteil, ich hab es leider nicht zur Hand.
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