Hallo Kollegen,

ich habe gerade die TO zur unserer nächsten Sitzung erhalten und dort sind folgende TOP´s enthalten:
1.Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Passwortes durch den Vorsitz des Betriebsrates für die beiden Betriebsratsrechner ( Rechner und Laptop) aus Sicherheitsgründen
2.Beratung und Beschlussfassung über die Übergabe der Absolution der Benutzerrechte (Passwortherstellung, Änderung usw.) dem Betriebsratsvorsitzenden und der stellv. Vorsitzende für das Passwort der beiden Betriebsratsrechner
3.Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise der Hinterlegung des Passwortes für alle Betriebsratsmitglieder, für den Fall der Abwesendheit vom Vorsitzenden und seine stellv. Vorsitzende
Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise der weiteren Betriebsratsmitglieder für die Nutzung des Passwortes im Falle der Abwesenheit von dem Vorsitzenden und seine stellv. Vorsitzende.

Nun zur Vorgeschichte dieser TOP´s. Unser Vorsitzende und seine stellv. haben das Passwort des Betriebsratsrechners eigenmächtig geändert und das ohne Beschluzss (vor ca. 4 Wochen). Nun habe ich sie deswegen und wegen etwas anderem verklagt und nun wollen Sie sich einen Beschluss und die Absolution holender ihnen das erlaubt. Ich bin aber zum Sitzungstag nicht Anwesend, da ich auf GBR-Sitzung in der Zentrale bin. Der Anwalt der den Betriebsrat betreut ist der Lebensgefährte der Stellvertreterin und deshalb parteiisch, und erhält schon vorab (ohne Beschluss) die Klageschrift meiner Rechtsanwältin. Er diktiert ihr dann die Beschlüsse die dann per Sitzung vom Stimmvieh (Entschuldigt bitte den Ausdruck) zugestimmt werden.

Sind solche Beschlüsse nicht gegen das Gesetz? Besonders weil die E-Mail des BR´s per externen Mailanbietern (GMX.de und Strato) erfolgen und jederzeit jedem BR-Mitglied zugänglich sein müssen?