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Eigenmächtiges Handeln des Betriebsratsvorsitzenden

M
Mopsderhund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich habe gerade die TO zur unserer nächsten Sitzung erhalten und dort sind folgende TOP´s enthalten: 1.Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Passwortes durch den Vorsitz des Betriebsrates für die beiden Betriebsratsrechner ( Rechner und Laptop) aus Sicherheitsgründen 2.Beratung und Beschlussfassung über die Übergabe der Absolution der Benutzerrechte (Passwortherstellung, Änderung usw.) dem Betriebsratsvorsitzenden und der stellv. Vorsitzende für das Passwort der beiden Betriebsratsrechner 3.Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise der Hinterlegung des Passwortes für alle Betriebsratsmitglieder, für den Fall der Abwesendheit vom Vorsitzenden und seine stellv. Vorsitzende Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise der weiteren Betriebsratsmitglieder für die Nutzung des Passwortes im Falle der Abwesenheit von dem Vorsitzenden und seine stellv. Vorsitzende.

Nun zur Vorgeschichte dieser TOP´s. Unser Vorsitzende und seine stellv. haben das Passwort des Betriebsratsrechners eigenmächtig geändert und das ohne Beschluzss (vor ca. 4 Wochen). Nun habe ich sie deswegen und wegen etwas anderem verklagt und nun wollen Sie sich einen Beschluss und die Absolution holender ihnen das erlaubt. Ich bin aber zum Sitzungstag nicht Anwesend, da ich auf GBR-Sitzung in der Zentrale bin. Der Anwalt der den Betriebsrat betreut ist der Lebensgefährte der Stellvertreterin und deshalb parteiisch, und erhält schon vorab (ohne Beschluss) die Klageschrift meiner Rechtsanwältin. Er diktiert ihr dann die Beschlüsse die dann per Sitzung vom Stimmvieh (Entschuldigt bitte den Ausdruck) zugestimmt werden.

Sind solche Beschlüsse nicht gegen das Gesetz? Besonders weil die E-Mail des BR´s per externen Mailanbietern (GMX.de und Strato) erfolgen und jederzeit jedem BR-Mitglied zugänglich sein müssen?

1.80404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

30.03.2012 um 18:46 Uhr

Das ist aber nicht nett, die Sitzung dann zu machen, wenn Du nicht da bist (obwohl Du ja selbst entscheiden kannst, zu welcher Sitzung Du gehst).

Ob die Beschlüsse rechtens sind oder nicht, können wir natürlich erst wissen, wenn es tatsächlich Beschlüsse gibt. Bisher gibt es ja nur Tagesordnungspunkte.

S
streikbrecher

30.03.2012 um 19:16 Uhr

Also, jedes BRM hat zu JEDERZEIT das Recht ungehindert in alle BR-Unterlagen incl. Mails usw. Einsicht zu nehmen. BRV oder Stellvertreter dürfen hier nicht beschränkend eingreifen. Also auch nicht verlangen, dass man sich vorher bei Ihnen anmeldet.

So das BAG!!

BRV und Stellvertreter sollten sich einmal über die aktuelle BAG Rechtsprechung schlau machen. Es scheint so als ob diese hier die Arbeit der BRM rechtwidrig behindern möchten, dass kann sie ggf. das Mandat kosten

K
Kulum

31.03.2012 um 11:56 Uhr

BAG Entscheidunden braucht's hier gar nicht. Einfach mal n Blick in §34 Abs.3 BetrVG werfen. Da wird dir geholfen

L
Lotte

31.03.2012 um 12:32 Uhr

Mopsderhund, hier wird wahrscheinlich niemand Deine Frage besser beantworten können als Deine Rechtsanwältin. Oder bist Du unzufrieden mit ihr?

Dies verstehe ich nicht: "Der Anwalt der den Betriebsrat betreut ist der Lebensgefährte der Stellvertreterin und deshalb parteiisch, und erhält schon vorab (ohne Beschluss) die Klageschrift meiner Rechtsanwältin."

Dass man vor der Verhandlung als Beklagter die Klageschrift erhält, ist normal.

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