Erstellt am 13.09.2010 um 22:34 Uhr von paula
jedes BRM kann seine eigene BR-Arbeit machen. Da kann er auch mit AN reden etc. Das ist gesetzlicerst einmal so. Er kann sich aber nicht hinstellen und sagen der BR hat ihn geschickt und er soll es nun hier alles regeln.
Daher müßten wir mal den Sachverhalt genau kennen....
Erstellt am 13.09.2010 um 23:20 Uhr von DerAlteHeini
Josephine
Jedes Betriebsratsmitglied hat das Recht auf seine Betriebsratsarbeit. Macht das Betriebsratsmitglied seine Betriebsratsarbeit, benötigt es dafür NICHT die Genehmigung des BR, des Betriebsratsvorsitzenden oder des Arbeitgebers. Für seine Betriebsratsarbeit kann sich das Betriebsratsmitglied SELBER von der Arbeit freistellen. Das Betriebsratsmitglied muss weder dem Betriebsrat, dem Vorsitzenden oder dem Arbeitgeber über seine BR Tätigkeit Rechenschaft ablegen. Betriebsratsmitglieder haben auch das Recht im Rahmen ihrer BR Tätigkeit mit Kollegen aber auch Vorgesetzte oder dem Arbeitgeber über Betriebsratsthemen zu diskutieren. Auch Inhalte aus den Betriebsratssitzungen können Themen für Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzte sein. Das BR Mitglied hat aber darauf zu achten, dass der Datenschutz und die Geheimhaltungspflicht beachtet werden.
Der Betriebsrat als Gremium oder der BR Vorsitzende sind nicht Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern. Sie haben keinerlei Rechte, einem BR Mitglied etwas zu verbieten oder Rechenschaft zu verlangen..
Auch ist
Erstellt am 14.09.2010 um 07:36 Uhr von Lotte
Hallo Josephine,
falls Du einen Kommentar zum BetrVG besitzt, dann schau dort mal unter § 37 in die Kommentierung. Zumindest Däubler und Fitting beschäftigen sich recht ausführlich mit Deiner Frage.
"Im Namen des BR" geht aber nur, wenn es auch durch den BR beauftragt ist. Ansonsten geht nur: "ich als BRM". (siehe paula)
Zu der Vertretung des BR nach außen bietet auch die Kommentierung unter § 26 BetrVG einiges Wissens- und Lesenswertes
LG Lotte
Erstellt am 15.09.2010 um 10:48 Uhr von Fabrice
@DerAlteHeini, leider ist Deine Antwort mit " Auch ist " zu Ende gegangen. Da mir meine Hilfe zu einem Arbeitnehmer, mit den Worten: Die BRV ist involviert, zunichte gemacht wurde,
würde mich sehr interessieren, wo genau das steht. Ich werde nämlich in meiner BR-Arbeit erheblich behindert.