Eigenmächtiges handeln eines Betriebsratsmitgliedes
Hallo, ich bin ganz neu im Amt der Betriebsratsvorsitzenden und habe folgende Frage.
Wo kann ich etwas darüber finden, was für Betriebsratsmitglieder zulässig ist? Speziell dreht es sich darum, ob ein Betriebsratsmitglied ohne Absprache mit dem Betriebrat im Namen des Betriebsrats sprechen darf - quasi eigenmächtig handelnd sich im Namen des Betriebsrats an den Vorgesetzten werden. Ich meine etwas gelesen yu haben, kann es nun aber nicht wieder finden.
Community-Antworten (4)
14.09.2010 um 00:34 Uhr
jedes BRM kann seine eigene BR-Arbeit machen. Da kann er auch mit AN reden etc. Das ist gesetzlicerst einmal so. Er kann sich aber nicht hinstellen und sagen der BR hat ihn geschickt und er soll es nun hier alles regeln.
Daher müßten wir mal den Sachverhalt genau kennen....
14.09.2010 um 01:20 Uhr
Josephine Jedes Betriebsratsmitglied hat das Recht auf seine Betriebsratsarbeit. Macht das Betriebsratsmitglied seine Betriebsratsarbeit, benötigt es dafür NICHT die Genehmigung des BR, des Betriebsratsvorsitzenden oder des Arbeitgebers. Für seine Betriebsratsarbeit kann sich das Betriebsratsmitglied SELBER von der Arbeit freistellen. Das Betriebsratsmitglied muss weder dem Betriebsrat, dem Vorsitzenden oder dem Arbeitgeber über seine BR Tätigkeit Rechenschaft ablegen. Betriebsratsmitglieder haben auch das Recht im Rahmen ihrer BR Tätigkeit mit Kollegen aber auch Vorgesetzte oder dem Arbeitgeber über Betriebsratsthemen zu diskutieren. Auch Inhalte aus den Betriebsratssitzungen können Themen für Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzte sein. Das BR Mitglied hat aber darauf zu achten, dass der Datenschutz und die Geheimhaltungspflicht beachtet werden.
Der Betriebsrat als Gremium oder der BR Vorsitzende sind nicht Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern. Sie haben keinerlei Rechte, einem BR Mitglied etwas zu verbieten oder Rechenschaft zu verlangen.. Auch ist
14.09.2010 um 09:36 Uhr
Hallo Josephine, falls Du einen Kommentar zum BetrVG besitzt, dann schau dort mal unter § 37 in die Kommentierung. Zumindest Däubler und Fitting beschäftigen sich recht ausführlich mit Deiner Frage. "Im Namen des BR" geht aber nur, wenn es auch durch den BR beauftragt ist. Ansonsten geht nur: "ich als BRM". (siehe paula) Zu der Vertretung des BR nach außen bietet auch die Kommentierung unter § 26 BetrVG einiges Wissens- und Lesenswertes LG Lotte
15.09.2010 um 12:48 Uhr
@DerAlteHeini, leider ist Deine Antwort mit \" Auch ist \" zu Ende gegangen. Da mir meine Hilfe zu einem Arbeitnehmer, mit den Worten: Die BRV ist involviert, zunichte gemacht wurde, würde mich sehr interessieren, wo genau das steht. Ich werde nämlich in meiner BR-Arbeit erheblich behindert.
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