Hallo

ein AN, der einem Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zugestimmt hat , ist bis zum 31.05.2012 frei gestellt.
Seine regulären Gehaltszahlungen laufen ebenfalls bis zum 31.05.2012
Jetzt ist diesem AN zum 01.05.2012 ein neuer Job bei einem anderen Unternehmen angeboten worden. Der Beginn dieser neuen Arbeit fällt in den Zeitraum der bezahlten Freistellung im alten Job.
Kann der jetzige AG die Abfindungssumme ändern (kürzen), sofern ein neuer Job in der Freistellungsphase angetreten wird und für den Zeitraum 01.05.12 beim alten AN auf das Gehalt verzichtet wird, oder hat es sonst irgendwelche Nachteile für den (noch)-AN.

Kann der AN auf die vorzeitige Herausgabe (vor dem 31.05.12) seiner Arbeitspapiere bestehen.

Danke
Nobbi