Kürzung der Abfindungssumme bei neuem Job in der Freistellungsphase
Hallo
ein AN, der einem Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zugestimmt hat , ist bis zum 31.05.2012 frei gestellt. Seine regulären Gehaltszahlungen laufen ebenfalls bis zum 31.05.2012 Jetzt ist diesem AN zum 01.05.2012 ein neuer Job bei einem anderen Unternehmen angeboten worden. Der Beginn dieser neuen Arbeit fällt in den Zeitraum der bezahlten Freistellung im alten Job. Kann der jetzige AG die Abfindungssumme ändern (kürzen), sofern ein neuer Job in der Freistellungsphase angetreten wird und für den Zeitraum 01.05.12 beim alten AN auf das Gehalt verzichtet wird, oder hat es sonst irgendwelche Nachteile für den (noch)-AN.
Kann der AN auf die vorzeitige Herausgabe (vor dem 31.05.12) seiner Arbeitspapiere bestehen.
Danke Nobbi
Community-Antworten (4)
30.03.2012 um 15:24 Uhr
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Ja, wenn so vereonbart, was i.d.R. so gemacht wird.
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NEIN, denn bis zu diesem Termin ist er ja Beschäftigter.
30.03.2012 um 16:12 Uhr
Hallo Nobbi,
der AN soll mit dem alten AG sprechen, eine einverständliche Lösung sollte hier ja wohl möglich sein. Schließlich profitieren beide von der vorzeitigen Beendigung. Dann ist das mit den Papieren auch kein Problem.
30.03.2012 um 17:58 Uhr
Da kommt es wirklich auf den Wortlaut des Aufhebungsvertrages an. Ggf. vom Fachanwalt prüfen lassen.
31.03.2012 um 02:01 Uhr
Oder man machts sichs einfach und läßt den neuen Arbeitgeber einfach nach Klasse 6 abrechnen ...
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