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Privatsphäre im Job

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Drasine
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitsplatz einer Langzeitkranken wurden von der Geschäftsleitung ausgeräumt und neu besetzt. Der Betriebsrat wurde nicht informiert. Ist hier die Privatsphäre der Arbeitnehmerin verletzt worden? Ist das rechtens?

2.255027

Community-Antworten (27)

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Globus Akzeptiert

18.01.2016 um 20:23 Uhr

87,1,1 und 87,1,6 BetrVG - als Anfang!!!

C
Challenger

17.01.2016 um 22:16 Uhr

Hallo Drasine, durch wen wurde der Arbeitsplatz neu besetzt ??? Durch eine Neueinstellung ????

G
Globus

17.01.2016 um 22:42 Uhr

ist das nciht egal?

P
Pjöööng

17.01.2016 um 23:51 Uhr

Woher soll hier jemand wissen ob die Privatsphäre des AN verletzt wurde. Vermutlich war keiner der hier Schreibenden anwesend.

I
ickederdicke

18.01.2016 um 08:16 Uhr

Kommt drauf an, wie die Juristen so gern sagen. Lag die Einwilligung der AN vor ? Waren verschlossene Behältnisse zu öffnen ? Wenn die Antworten Nein/Ja sind, könnte der AG sich schon strafbar gemacht haben. Hier gäbe es Parallelen zu: Spindöffnung im Verdachtsfall, gxxgle das mal. Endgültige Klärung : frag nen Anwalt.

H
Hartmut

18.01.2016 um 08:19 Uhr

Drasine, du hast beschrieben, was mit dem Arbeitsplatz geschehen ist, aber nicht was mit der Langzeitkranken geschehen ist. Wurde sie ohne Anhörung durch den BR entlassen?

I
ickederdicke

18.01.2016 um 08:36 Uhr

@Hartmut: Was soll die Frage ??? Noch nicht ganz wach ?

G
gironimo

18.01.2016 um 08:43 Uhr

Ich nehme an, es geht um den Schrank und seinen Inhalt. Da sehe ich die Vorgehensweise des AG sehr problematisch an. Er hätte zumindest zuvor Rücksprache mit der erkrankten Person führen müssen.

M
Mattes

18.01.2016 um 09:38 Uhr

Hmm... die Arbeitsmöbel sind ja Eigentum des AG und wenn es hier nicht um verschlossene Schränke geht sehe ich da kein Problem. Solange mit den Sachen ordentlich umgegangen wird und diese dann vor Fremdzugriff aufbewahrt werden. Wenn die erkrankte Kollegin wieder kommt, hat Sie natürlich Anrecht auf ihren alten Platz falls der BR keiner Umsetzung zugestimmt hat.

D
Drasine

18.01.2016 um 10:31 Uhr

Der Arbeitsplatz wurde durch eine neueingestellte Person übernommen, die ein Teilgebiet des Tätigkeitsfeldes übernimmt. Die Langzeitkranke ist noch AU und wird demnächst zum BEM eingeladen. Es gab keine verschlossenen Schränke, aber da sie das Büro alleine bewohnte, lagen überall u. a. auch private Sachen herum, u. a. auch Medikamente. Da sie von heute auf morgen krank wurde, hatte sie nicht mehr die Gelegenheit, irgendetwas auszuräumen. Sie wurde weder gefragt, den Platz zu räumen noch der BR. Ihr Arbeitsvertrag sieht jedoch nicht vor, dass man ihr eine neue Stelle zuweisen darf. Sie will auch in ihr altes Tätigkeitsfeld nach der Krankheit zurück (sofern der AG keine personenbedingte Kündigung aussprechen wird).

P
Pickel

18.01.2016 um 11:23 Uhr

Arbeitsplätze sind nicht das persönliche Wohnzimmer von Mitarbeitern, sondern Betriebsmittel und Ressourcen, die der AG produktiv einsetzen muss. Von daher hat ein langzeiterkrankter MA sicherlich kein Recht darauf, dass sein Arbeitsplatz über die Dauer der Langzeiterkrankung ungenutzt ist. Entscheidend ist aber natürlich das Wie: Persönliche verschlossene Schränke sollten verschlossen bleiben, der AN sollte (wenn machbar) informiert werden und das Aufräumen sollte auch so organisiert sein, dass es vertraulich und ohne große Nachteile für den AN von statten geht.

M
Mattes

18.01.2016 um 11:46 Uhr

Ich bin da auch bei Pickel

D
Drasine

18.01.2016 um 14:20 Uhr

Natürlich gebe ich Pickel und Mattes Recht, aber wenn man ein Büro alleine nutzt, sammelt sich schon mal das eine oder andere private Zeug an, wie gesagt z. B. Medikamente. Nun bin ich als BR-Mitglied immer noch nicht sicher, ob wir als BR da was tun müssen. Ist das nun eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht oder nicht. Ein weiterer Punkt sind z. B. auch private Emails. Meines Wissens nach darf der AG diese Dateien nicht einsehen ohne Einverständnis des AN, wenn er diese vorher erlaubt hat. Bei den Dateien und Fotos aus dem PC bin ich mir nicht so sicher, wenn ein Nachfolger diese zur weiteren Bearbeitung benötigt. Aber darf man diese ohne das Wissen des Mitarbeiters weitergeben? Nur den AG darauf hinzuweisen, falsch vorgegangen zu sein, wäre mir als BR etwas zu wenig. Es ist ja nicht so, dass ihm der Datenschutz unbekannt ist.

M
Mattes

18.01.2016 um 16:55 Uhr

Wenn das ein Firmen PC ist haben da persönliche Daten nichts drauf verloren. Habt Ihr eine BV zur EDV? Wenn nicht kann der AG mit dem PC machen was er möchte (ausgenommen Sie ist Datenschutzbeauftragte etc...) Was sagt den der Datenschutzbeauftragte von euch zu dieser Frage?

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Drasine

18.01.2016 um 19:16 Uhr

Da dieser dem AG sehr angetan ist, haben wir ihn noch nicht kontaktiert. Er würde sicherlich mit dem AG sprechen um die Angelegenheit iwie unter den tisch zu kehren. Eine BV gibt es nicht. Bislang sind auch private Dinge am PC nicht unterbunden , sondern stillschweigend genehmigt worden.

G
Globus

18.01.2016 um 19:31 Uhr

immer wieder interessant... als BR würde ich nicht nur was den PC angeht, bzw dessen Nutzen dem AG einseitiges handeln verbieten... ebenso mit der Räumung von Arbeitsplätzen etc... geht ja gar nicht...

D
Drasine

18.01.2016 um 20:11 Uhr

Du sprichst mir aus der Seele, Globus, aber leider läuft es so. Ich finde nur kein Gesetz, was es dem AG verbietet, ohne uns BR bzw. ohne den Betroffenen zu fragen, hier tätig zu werden.

M
Moreno

18.01.2016 um 20:56 Uhr

Na ich glaub hier schiessen wieder einige übers Ziel hinaus! Klar das der AG nicht einfach den Spind oder einen anderen Schrank mit persönlichen Sachen von einem erkrankten Mitarbeiter öffnen darf. Aber auf einem PC im Betrieb haben private Sachen wie Bilder usw. Einfach nichts verloren natürlich kann der Arbeitgeber da sofort einen anderen Arbeitnehmer ransetzen der die Arbeit weiter macht. In vielen Betrieben geht es ja auch garnicht anders weil über den PC in der Abteilung die Aufträge gesteuert werden. Das Bild von Mami und die Wechselsocken kann der AN dann ja mitnehmen wenn er zum BEM kommt. :-)

G
Globus

18.01.2016 um 20:58 Uhr

darum geht es doch gar nciht - die meisten AN nutzen ihren pc auch mittels email...

M
Moreno

18.01.2016 um 21:19 Uhr

Hä wie sie nutzen ihren PC auch mittels Email? Du meinst sie benutzen ihren PC am Arbeitsplatz für ihre privaten Mails?

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Globus

18.01.2016 um 21:24 Uhr

habe ich das gesagt? aber es ist mitunter schwierig zwischen privaten und geschäftsemails zu unterscheiden - durchaus, kann ein geschäftspartner auch mal persönliche dinge in emails einbringen.... also wo genau hört das dienstliche auf und wann geht es in das private?

ergo... nie nie nie ist das hier gemachte tollerierbar...

M
Moreno

18.01.2016 um 21:35 Uhr

Na da bin ich mal wieder anderer Meinung wie Du na wie fast immer :-)

G
Globus

18.01.2016 um 21:46 Uhr

ja genau, aber das ist ja nich schädlich, was die antwortsfindung an geht ;-)

M
Mattes

19.01.2016 um 08:54 Uhr

Ich denke hier muss nur klar sein, was die rechte des AG bzgl. seines Eigentums sind und was einem moralisch aufstößt ....

Deutsches Recht hat leider oft nichts mit Moralvorstellungen zu tun.....

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Drasine

19.01.2016 um 09:01 Uhr

Moral hin oder her; man muß die Fakten zugrunde legen. Lt. Datenschutzgesetz darf der AG meines Wissens nach den PC mit privaten Mails etc. nicht ohne das Einverständnis des Betroffenen anrühren, wenn er zuvor das private Nutzen toleriert hat. Nur wenn ich mit dem AG rede, will ich sicher sein, Recht zu haben. Im Moment drehe ich mich nur im Kreis und kann der Betroffenen nicht helfen. Stellenweise habe ich Blogs gefunden, die sogar von Schadensersatzzahlungen des AG gegenüber des Betroffenen sprechen, wenn er gegen das DS verstößt.

M
Mattes

19.01.2016 um 09:45 Uhr

Die Blogs kenne ich nicht.

Dann finde einen Zwischenweg. Sprecht mit dem AG und schlagt ihm doch einfach einen zweiten Account auf dem Rechner vor. Der der Kollegin wird Password geschützt und der zweite ist für die Vertretung.

Aber ihr solltet dies unbedingt in einer BV zukünftig klären.

Ich bezweifle, das durch die geduldete private Nutzung von Firmeneigentum eine betriebliche Übung entsteht und der AG quasi enteignet wird.

Aber wenn du einen passenden § aus dem Datenschutzgesetzt hast??? Warum wird dann diese Diskussion geführt????

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Drasine

19.01.2016 um 15:13 Uhr

Das DS sagt, dass der AG nur zugreifen darf, wenn er Privates ausdrücklich verboten hat. Das hat er aber nicht! Es gibt keine BV oder auch keine ähnliche Mitteilung. Ich werde wohl das Gespräch suchen müssen. Danke für alle Antworten!

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