Hallo Zusammen,
im Zuge der Einführung eines Lagerverwaltungssystems wollen wir mit dem AG eine BV über Arbeitnehmerdatenschutz und IuK-technologie abschließen. Der vom AG überarbeitete Entwurf sagt u.a. folgendes: „Die Inhalte von E-Mails unterliegen der Vertraulichkeit zwischen Sender und Empfänger. Eine private Nutzung von E-Mail und Internet ist verboten. Insoweit ist es dem Arbeitgeber möglich, bei Abwesenheit des Beschäftigten auf dessen E-Mail Account zurückzugreifen.“
Diesen Punkt wollen wir so natürlich nicht übernehmen. Kann uns jemand sagen wie wir das am besten begründen?
Bis jetzt ist es so dass die private Internetnutzung erlaubt war (mündlich durch den Werksleiter) und die private Nutzung von E-Mail geduldet wurde.
Vielen Dank im voraus.
kur