Erstellt am 29.01.2013 um 11:27 Uhr von ftpfrager
Soviel ich weiß, wird der AG, wenn er es nicht verbietet, nach dem Fernmeldegesetzt behandelt. Das hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Telekommunikationsgesetz TGK
Erstellt am 29.01.2013 um 11:43 Uhr von mainpower
Hallo,
die Geräte gehören dem Chef. Da steht Ihm zu die private nutzung zu verbieten.
Wer mit meinem Auto fährt bestimme ja auch ich.
Erstellt am 29.01.2013 um 11:46 Uhr von gironimo
Wir haben eine BV zur Nutzung von Internet und E-Mail, die eine Privatnutzung ermöglicht.
In der Tat muss man sich hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen (Telekommunikation, Datenschutz usw.) erhebliche Gedanken machen. Aber - wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Wir hatten zur Bearbeitung der BV einen Sachverständigen hinzugezogen.
Erstellt am 29.01.2013 um 11:55 Uhr von blackjack
Ich frage mich, warum sollte der Arbeitgeber eine private Internetnutzung erlauben?
Erstellt am 29.01.2013 um 13:35 Uhr von Kulum
Ich finde ja, hier sollte man Beiträge, wie in einem großen sozialen Netwerk, liken können.
Mundwerker - Thumbs up
Erstellt am 30.01.2013 um 09:52 Uhr von zdophers
Bei uns sitzt jeder Mitarbeiter am rechner, viele müssen das Internet auch für ihre Arbeit nutzen und sogar aktiv in unseren Social Media Seiten mitwirken.
Deswegen ist bei uns auch die private Nutzung in einem nach billigem Ermessen nachvollziehbaren Rahmen erlaubt.
Also hat hier niemand was dagegen, wenn man mal schnell am Ende einer Auktion bietet, mal auf Spon einen Artikel liest oder kurz die Miete überweist.
Wenn man es nicht übertreibt und dies quasi als Pausenzeit versteht.
Erstellt am 30.01.2013 um 12:59 Uhr von seesee
Wir doktern seit 1,5 Jahren an einer BV herum. Jetzt werden wir uns wohl der BV der Konzernmutter anschließen. Darin ist private Internetnutzung in vertretbarem Rahmen erlaubt, wobei der vertretbare Rahmen bei Internetnutzung während der Pausen unbestreitbar ist. Das heißt, dass während der Pause gesurft werden darf und wenn man sonst mal schnell was nachguckt, sagt auch keiner was.
Den Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes wird durch entsprechende Filtersoftware Rechnung getragen.
Private Nutzung des E-Mail-Kontos ist erlaubt. Jeder, der das Nutzen will, muss eine Erklärung unterschreiben, dass er private E-Mails so schnell wie möglich in den Ordner "Privat" verschiebt, etc, etc.
@Mundwerker: Die private Nutzung gar nicht zu regeln, ist für den Arbeitgeber sehr gefährlich. Das Telekommunikationsgesetz sieht ihn als Provider von Telefonanlagen; und die unterliegen sehr strikten Bestimmungen bezüglich der Nachweisführung bei strafbaren Handlungen, etc. Letztendlich kommt der Arbeitgeber nicht aus der Haftbarkeitsnummer raus, wenn er keine Vorkehrungen gegen Missbrauch trifft...
Erstellt am 31.01.2013 um 11:11 Uhr von Hoppel
@ janna
Gibt es einen BR? Wurde die private Nutzung von Internet/Email bislang geduldet?
Aus BR-Sicht würde ich eine glasklare Regelung immer bevorzugen und unterstützen. Diese Regel kann für mich nur lauten: "Verbot privater Nutzung Internet/Email"
Sollte man sich mal Gedanken darüber machen, was die Konsequenz einer Regelung wie z.B. "Nutzung während der Pausenzeiten erlaubt" in der Praxis bedeutet. Die Einhaltung einer solchen Vereinbarung muss nämlich auch kontrolliert werden dürfen!