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Ersatzmitglied als Schriftführer

B
BR-bza
Apr 2022 bearbeitet

Muss der bestellte Schriftführer zwingend ein Betriebsratmitglied sein? Einer unserer Ersatzmitglieder würde diesen Posten gerne übernehmen. Herausgefunden haben wir bereits, dass es grundsätzlich möglich sei, diese Position auch als Nichtmitglied zu übernehmen. Was gilt es hierbei zu beachten? Verschwiegensheitserklärung, Freistellung bei Sitzungen (ist ja eine zusätzliche Person, die somit teilnimmt), etc. Vielleicht können wir uns hier ein paar Erfahrungen einholen. Vielen Dank!

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Community-Antworten (7)

C
celestro

12.04.2022 um 19:56 Uhr

Eine "gelernte Schreibkraft" wird man sicher irgendwie begründen können. Aber ein Ersatzmitglied? Wieso sollte dann nicht einfach ein BRM die Niederschrift erstellen können?

M
Moreno

12.04.2022 um 20:40 Uhr

Einer unserer Ersatzmitglieder würde gerne....das Leben ist kein Wunschkonzert das gilt auch für die Betriebsratsarbeit!

D
DummerHund

12.04.2022 um 21:37 Uhr

Grundsätzlich wäre es möglich ein ERBM als Schreibkraft zu nehmen....... ........wenn der AG das mit macht. Eine Freistellung dazu würde nämlich nicht unter §37 BetrVG fallen wie beim restlichen Gremium. Der AG müsste diese Person einfach so für euch "Opfern"

R
Relfe

12.04.2022 um 22:40 Uhr

ich würde das schon deshalb nicht machen, weil dann dieses EBRM einen "Wissensvorsprung" gegenüber den anderen EBRM hat und das sieht schnell nach "Mauschelei" oder "Bevorzugung" aus - außer dieses EBRM würde in jedem Fall die erste Vertretung eines BRM darstellen, dann wäre das für alle ein Vorteil.

T
Thomas63

13.04.2022 um 10:02 Uhr

Man sollte auch Beachten das BR Sitzungen nicht öffentlich sind. Wenn das EBRM nicht offiziel geladen ist kann das Probleme bringen. Wir hatten das selbe Problem vor Jahren im GBR wo wir eine Zeitlang eine Schriftführerin hatten die kein GBR Mitglied war. Ansonsten schließe ich mich Morenos Aussage an.

X
XYZ68

13.04.2022 um 10:08 Uhr

Ein Schriftführer außerhalb des BR geht nur, wenn dieser als Assistenz des BR arbeitet (zumindest in meinen Augen).

K
Kjarrigan

13.04.2022 um 14:19 Uhr

richitg xyz68 so wird das Pferd aufgezäumt

Wenn die BR Sekretär'in , weil der BR eine hat (aufgrund Größe usw) und diese "zufällig" auch EBRM ist - nimmt sie an BR Sitzungen teil (Als Schreibkraft nicht als EBRM) und das ist selbstverständlich kein Problem (kein Stimmrecht usw)

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