Erstellt am 12.04.2022 um 17:56 Uhr von celestro
Eine "gelernte Schreibkraft" wird man sicher irgendwie begründen können. Aber ein Ersatzmitglied? Wieso sollte dann nicht einfach ein BRM die Niederschrift erstellen können?
Erstellt am 12.04.2022 um 18:40 Uhr von Moreno
Einer unserer Ersatzmitglieder würde gerne....das Leben ist kein Wunschkonzert das gilt auch für die Betriebsratsarbeit!
Erstellt am 12.04.2022 um 19:37 Uhr von Dummerhund
Grundsätzlich wäre es möglich ein ERBM als Schreibkraft zu nehmen.......
........wenn der AG das mit macht.
Eine Freistellung dazu würde nämlich nicht unter §37 BetrVG fallen wie beim restlichen Gremium. Der AG müsste diese Person einfach so für euch "Opfern"
Erstellt am 12.04.2022 um 20:40 Uhr von Relfe
ich würde das schon deshalb nicht machen, weil dann dieses EBRM einen "Wissensvorsprung" gegenüber den anderen EBRM hat und das sieht schnell nach "Mauschelei" oder "Bevorzugung" aus - außer dieses EBRM würde in jedem Fall die erste Vertretung eines BRM darstellen, dann wäre das für alle ein Vorteil.
Erstellt am 13.04.2022 um 08:02 Uhr von Thomas63
Man sollte auch Beachten das BR Sitzungen nicht öffentlich sind. Wenn das EBRM nicht offiziel geladen ist kann das Probleme bringen. Wir hatten das selbe Problem vor Jahren im GBR wo wir eine Zeitlang eine Schriftführerin hatten die kein GBR Mitglied war.
Ansonsten schließe ich mich Morenos Aussage an.
Erstellt am 13.04.2022 um 08:08 Uhr von xyz68
Ein Schriftführer außerhalb des BR geht nur, wenn dieser als Assistenz des BR arbeitet (zumindest in meinen Augen).
Erstellt am 13.04.2022 um 12:19 Uhr von Kjarrigan
richitg xyz68 so wird das Pferd aufgezäumt
Wenn die BR Sekretär'in , weil der BR eine hat (aufgrund Größe usw)
und diese "zufällig" auch EBRM ist - nimmt sie an BR Sitzungen teil (Als Schreibkraft nicht als EBRM) und das ist selbstverständlich kein Problem (kein Stimmrecht usw)