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Betriebsversammlung/ Ladung Ersatzmitglied als Schriftführer

B
Birnbaum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir (dreiköpfiger Betriebsrat) halten demnächst zwei Betriebs-Teilversammlungen. Wir sind alle drei anwesend, keiner ist verhindert. Trotzdem würden wir gerne zu beiden Versammlungen ein Ersatzmitglied durch Beschluss einladen, das sich bereit erklärt hat, das Protokoll zu schreiben. Ist es zulässig unter den genannten Umständen, das Ersatzmitglied einzuladen? (Der AG sperrt sich dagegen, da wir im Schichtdienst tätig sind und zumindest bei einer Versammlung müsste die Anwesenheit des Ersatzmitglieds als zusätzliche Arbeitszeit entlohnt werden).

Vielen Dank im Voraus!

1.44808

Community-Antworten (8)

K
Kölner

05.12.2014 um 12:43 Uhr

Seit wann muss man denn Protokoll schreiben auf ner Betriebsversammlung?

B
Birnbaum

05.12.2014 um 12:58 Uhr

Klar, Protokoll ist keine Pflicht. Allerdings, da wir im Schichtdienst arbeiten und nicht alle teilnehmen können, wäre es aus unserer Sicht empfehlenswert.

S
Snooker

05.12.2014 um 13:19 Uhr

In dem Fall kann man eine Betriwbsversammlung so legen das sie beide Schichten überlappt.

B
Birnbaum

05.12.2014 um 13:23 Uhr

Wir arbeiten aber auch alle in Teilzeit. Es ist unumgänglich, einige müssen extra kommen.

M
Moreno

05.12.2014 um 13:31 Uhr

Ihr könnt kein ERBM durch Beschluss einladen der Gesetzgeber hat ganz klare Spielregeln festgelegt wann ein ERBM einzuladen ist. Ich gebe Eurem AG Recht!

S
Snooker

05.12.2014 um 13:57 Uhr

@Birnbaum Merkt euch, ihr könnt es nicht allen recht machen. Sucht den Zeitpunkt wann ihr meint das wohl die meisten kommen würden. Und die, die wirklich interessiert sind kommen auch und bummeln diese Stunden dann wieder ab oder lassen sie sich als Überstunden aus bezahlen. @moreno verwechsel nicht br und einfach Schriftführer.

M
Moreno

05.12.2014 um 15:40 Uhr

Snooker es geht hier darum das ERBM durch Beschluss einzuladen und das geht nicht auch nicht als Schriftführer! Als Arbeitnehmer kann er natürlich teilnehmen und mitschreiben aber da dies ja nur Teilversammlungen sind natürlich nur in dem teil wo er arbeitet.

G
gironimo

05.12.2014 um 16:56 Uhr

Ich rate Euch dringend ab, ein Protokoll anzufertigen. Das kommt bei den Versammlungsteilnehmern gar nicht gut an.

So manch einer wird sich schon deshalb nicht zu Wort melden.

Macht Euch hier und da Notizen.

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