Schriftführer - darf das auch ein Ersatzmitglied werden?
Ich bin bislang nur Ersatzmitglied in unserem Betriebsrat und man hat nun den Wunsch an mich herangetragen, zukünftig als Schriftführer zu fungieren. Ist das möglich und muss mich der AG zu jeder Sitzung freistellen??
Community-Antworten (3)
29.06.2006 um 14:15 Uhr
Die Funktion Schriftführer kann nur ein ordentliches Mitglied ausüben. Ihr könnt es aber über den §40 Abs.2 BetrVG machen. Sollte der AG nicht mitmachen, müsst ihr halt ordentliches Büropersonal anfordern.
29.06.2006 um 14:46 Uhr
Sorry, aber ich halte das für nonsens und wenn der AG nicht dulden will, das dadurch nur unnötig zusätzliche Mitarbeiter an der Sitzung teilnehmen, das auch nachvollziehbar ist.
In einem Gremium sollten doch in der Regel ausreichend BR's sein, die dieses Amt des Schriftführers ausüben. da es nicht zwingend ein Amt ist, um das sich alle reißen, versucht man hier doch vermutlich, diesen undankbaren Job einem Ersatzmitglied auf's Auge zu drücken, frei nach dem Motto, dann bekommste auch regelmäßig mit, was im Betriebsrat läuft.
29.06.2006 um 14:58 Uhr
Frank B., jetzt hast Du schon eine aktuelle Kommentierung und kommst immer wieder mit der gleichen Aussage, die so nicht haltbar ist! ;-)
nix-wie-weg, wie groß ist Euer BR überhaupt? Auch Büropersonal muss für die Protokollierung während einer BR-Sitzung 1. nicht gestellt werden und ist 2. rechtlich fragwürdig, da somit die Nichtöffentlichkeit einer BR-Sitzung nicht mehr gewahrt ist.
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