Hallo zusammen,

wenn das eingeladene Ersatzmitglied die Teilnahme an der Sitzung absagt mit der Begründung das zu viel Arbeit anliegt, darf wegen dieser Begründung das nächste Ersatzmitglied einladen werden oder gilt das nicht als Verhinderungsgrund?

Danke in voraus!

LG
Don Alfo