Erstellt am 14.07.2006 um 14:09 Uhr von Frank B.
Wenn du BR- Mitglied bist hast du ein Recht und die Pflicht an der BR- Sitzung teilzunehmen!
Teile deinem Vorsitzenden doch den Inhalt von §29 Abs.2 BetrVG mit, er hat die Mitglieder einzuladen, also Pflicht.
Erstellt am 14.07.2006 um 22:58 Uhr von Heini
Wenn Du dem BR auf Anfrage für die Sitzungsplanung mitgeteilt hast, dass Du dich im Urlaub befindest, hat er dich als “zeitweilig verhindert” zu planen und für dich ein anderes Ers.Mitglied einzuladen.
Wenn Du ihm nun mitteilst,
--dass ich entgegen meinem geplanten Urlaub, an der Sitzung teilnehmen werde--,
hat er dich auch entsprechend einzuladen. Vorausgesetzt, Du bist das nach der Reihenfolge zu ladende Ers.Mitglied .
Nicht Eingeladene dürfen an einer Betriebsratssitzung nicht teilnehmen.
Wer eingeladen wird entscheidet der Vors. gem. den gesetzlichen Vorgaben.
Bist du der Meinung, dass du wiederrechtlich nicht eingeladen wirst/wurdest könntest Du über das Arbeitsgericht dein Recht erzwingen.
Erstellt am 14.07.2006 um 23:46 Uhr von Fayence
@ Szussl
Aus Deinem Beitrag kann in keinster Weise irgendein Schluss gezogen werden, ob Du als Ersatzmitglied ev. übergangen worden bist.
Hattet Ihr eine Listenwahl?
Wie viele Sitze hat Eure Liste?
Wie sieht es aus mit dem Sitzanspruch des Minderheitengeschlechts aus?
Usw.
Und welche Angaben beinhaltet Euer Sitzungsplan überhaupt?
Erstellt am 17.07.2006 um 10:31 Uhr von szussl
Guten Morgen,
vielen Dank, dass ihr meine Fragen beantwortet habt.
Antwort zu Fayence: Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern diese sind aus 3 Listen (Listenwahl) gewählt worden. 4 und 1 aus einer anderen Liste und 2 aus unserer. Ich bin erstes Ersatzmitglied (3. Stelle) unserer Liste, diese besteht aus 4 Kandidaten (4 Sitze). Ich ziehe den Beschluss, dass es mein Recht ist geladen zu werden, da die beiden ersten im Urlaub sind. Und ich werde zu der Sitzung hingehen.
Ich habe noch ein paar Fragen ich würde mich freuen, wenn diese auch noch beantwortet werden :-)
Zum einen, habe ich das Recht, dass mir mein AG das Betriebsverfassungsgesetz mit Kommentare und alle erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja welch Mittel wären das? Oder muss das unser Vorsitzender regeln?
Habe ich einen Anspruch, ein Betriebsratsseminar zu besuchen? Denn keiner wird ja als Betriebsrat gebohren :-) Ich muss noch hinzubringen, dass ich noch Azubi bin. Ein Kollege meinte, dass das mein AG nicht genehmigen muss, da ich nicht an jeder Sitzung teilnehme (erstes Ersatzmitglied). Muss ich die Kosten für Anreise, Seminar usw. selber tragen? Wenn ein Azubikollege oder Mitarbeiter ein Anliegen hat z. B. Beschwerde (oder andere Sorgen), muss ich da die anderen Betriebsratsmitglieder miteinbringen oder kann ich das Problem für mich behalten? Tritt somit mein Einsatz als Betriebsrat ein, obwohl ich nur Ersatzmitglied bin. Habe ich dann aufgrund dieser Tätigkeit einen besonderen Kündigungsschutz?
So das wars fürs erste mit meinen Fragen.
Ich habe noch so viele oFragen offen, möchte aber nicht zu aufdringlich sein :-)
Vielen Dank, dass ihr mir so eifrig antwortet!
Gruß