Erstellt am 09.05.2006 um 15:31 Uhr von viktor
Wenn alle da sind, kann kein Ersatzmitglied teilnehmen. Die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung erfolgt über den Vorsitzenden. Er muss prüfen, ob Ersatzmitglieder einzuladen sind.
Erstellt am 09.05.2006 um 15:34 Uhr von Gitte
Zu den Betriebsratssitzungen lädt der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung der Stellvertreter ein.
Ist ein ordentliches BR Mitglied verhindert, muss es dies dem Einladenden
mitteilen, und der lädt dann das nächste Ersatzmitglied ordentlich ein.
(bei verschiedenen Listen, das Mitglied aus der Liste des Abwesenden).
Das Mitglied selbst kann kein Ersatzmitglied einladen und auch schon gar nicht jemanden einfach mitbringen. Dieses muss die Sitzung verlassen.
Auch wenn ihr mit 5 Personen beschlussfähig seid, ist hier einfach nicht die Frage. Ein BR mit 9 Mitgliedern sollte auch mit ebensovielen seine ordentlichen BR Sitzungen abhalten.
Bedenkt auch Kündigungschutz für Ersatzmitglieder
Erstellt am 09.05.2006 um 22:41 Uhr von häggi
Kein Br-Mitglied kann einfach so ein Ersatzmitglied mitbringen-basta!! Der Vorsitzende hat dafür zu sorgen das soetwas nicht passiert.