Erstellt am 31.01.2007 um 00:15 Uhr von Maverick
1. Du kannst kein anderes Ersatzmitglied einladen, nur wenn das mit den nächsthöheren Stimmen im Urlaub, krank oder auf Schulung ist.
2. Verschieben mußt du selber ermessen, du mußt es nicht!
3. ich glaube eine genaue Frist gibt es nicht, die BR-Mitglieder müssen sich angemessen auf die Themen der Sitzung vorbereiten, bzw informieren können.
Antworten ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt, ist mein Wissen aus Schulungen ohne Nachzuschlagen
Erstellt am 31.01.2007 um 08:28 Uhr von Kölner
@georg1
Wenn Du zum betriebsrätlichen Chaos beitragen willst, dann verschiebst Du die BR-Sitzung.
Wenn der BR vielleicht mal Flagge zeigen sollte, erscheint mir eine Auseinandersetzung mit der GF unausweichlich.
Und dann muss bei Gelegenheit noch der "Absatz 30" in § 30 BetrVG gewandelt werden.
Erstellt am 31.01.2007 um 09:22 Uhr von airline-tycoon
@georg1 bzw. birgit, ist die personalnot dauerhaft oder ist sie wirklich kurzfristig durch krankheiten, urlaube oder andere betriebliche maßnahmen (schulungen) zu stande gekommen? ist in der abgebenden abteilung im anschluss niemand mehr vorhanden und würde dem AG dadurch ein finanzieller schaden von nicht unerheblicher höhe entstehen? wenn ja, dann solltest du das nächst folgende ersatzmitglied einladen und die sitzung durchführen.
gruss at